POL-PDPS: Auslobung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken Hinweis an die Redaktion: Bitte den Auslobungstext aus rechtlichen Gründen nicht kürzen, sondern im Original übernehmen!!
Zweibrücken (ots)
Auslobung
Am 03.02.2017 wurden im Ortsbereich 66894 Bechhofen an elf verschiedenen Orten mit schwarzer Farbe aufgesprühte Hakenkreuzsymbole festgestellt. Das Aufbringen der bezeichneten Symbole durch Besprühen von Hausfassaden, Verkehrs- und Hinweisschildern, Verteilerkästen, Bushaltestellen etc. stellt jeweils ein Vergehen der strafbaren Sachbeschädigung gemäß § 303 des Strafgesetzbuches und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a des Strafgesetzbuches dar. Die Schadenssumme beträgt mindestens 5.000 EUR.
Es ist davon auszugehen, dass die Tat in der Zeit vom 02.02.2017, 21.00 Uhr bis 03.02.2017, 01.55 Uhr begangen wurde. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlung führen, wird eine Belohnung in Höhe von 1.000 EUR ausgesetzt. Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen oder Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen.
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