POL-PDPS: Pressebericht der Polizeiinspektion Zweibrücken vom 14.02.2018
Zweibrücken (ots)
Zweibrücken - Bilanz des Faschingsumzugs und der Folgeveranstaltung
Der diesjährige Fastnachtsumzug verlief aus polizeilicher Sicht störungsfrei. Nach Beendigung des Umzugs mussten die eingesetzten Kräfte allerdings bei einigen Zwischenfällen - hauptsächlich im Bereich ZOB/Alexanderplatz - einschreiten. Es kam zur Erstattung von sechs Strafanzeigen wegen
- Mitführen eines verbotenen Gegenstandes (Schlagring/ein Fall/Tatort Herzogplatz) - wechselseitiger Körperverletzung ohne schwerwiegende Folgen (je ein Fall) - Beleidigung von Polizeibeamten (ein Fall) - Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (Mitführen von 3,4 g Haschisch und 1,1 g Cannabis - ein Fall) - versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Zünden von Silvesterböllern am Zentralen Omnibusbahnhof (zwei Tatverdächtige/ein Fall)
Es wurden fünf Platzverweise gegen aggressive Personen ausgesprochen und drei Personen zur Verhinderung von Straftaten in Gewahrsam genommen. Darüber hinaus kam es zur Sicherstellung von 16 Silvesterböllern bei den beiden Personen, die wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung beanzeigt wurden und zur Erstattung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen zwei Personen wegen Nichtbefolgen eines Platzverweises bzw. falscher Personalienangabe.
Zweibrücken - Verkehrsunfall mit schwerverletzter Person
Am 13.02.2018 gegen 18.25 Uhr übersah ein 31-jähriger Rollerfahrer in der Gewerbestraße einen ordnungsgemäß abgestellten Kleinbagger und prallte mit seinem Zweirad gegen das Hindernis. Dabei wurde der Rollerfahrer schwer verletzt. Er zog sich nach ersten Feststellungen schwere Beinverletzungen und einen Handbruch zu und wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Der Roller musste abgeschleppt werden. Der Sachschaden beträgt ca. 500 EUR.
Zweibrücken - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Bei einer Pkw-Routinekontrolle in der Hohlstraße wurden am 13.02.2018 gegen 18.30 Uhr beim Beifahrer 4 Gramm Cannabis sichergestellt. Der 23-jährige muss mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.
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