Polizeidirektion Kaiserslautern
POL-PDKL: Abkürzungen sind nicht zulässig
Cronenberg (ots)
Immer wieder werden von Unberechtigten Feldwege als Abkürzungen benutzt. Die Polizei nimmt entsprechende Hinweise auf und macht sporadisch Kontrollen. Feldwege sind häufig mit dem Zeichen 250 StVO mit Zusatzschild nur für Land- und Forstwirtschaft freigegeben. Zwischen Cronenberg und Odenbach besteht eine solche Regelung, auf die ein Beschwerdeführer aufmerksam machte. Die Strecke wird verbotenerweise von zahlreichen PKW-Fahrern benutzt, die nicht zum Ausnahmekreis gehören.
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