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Polizeidirektion Kaiserslautern

POL-PDKL: Abkürzungen sind nicht zulässig

Cronenberg (ots)

Immer wieder werden von Unberechtigten Feldwege als Abkürzungen 
benutzt. Die Polizei nimmt entsprechende Hinweise auf und macht 
sporadisch Kontrollen. 

Feldwege sind häufig mit dem Zeichen 250 StVO mit Zusatzschild nur 
für Land- und Forstwirtschaft freigegeben. Zwischen Cronenberg und 
Odenbach besteht eine solche Regelung, auf die ein Beschwerdeführer 
aufmerksam machte. Die Strecke wird verbotenerweise von zahlreichen 
PKW-Fahrern benutzt, die nicht zum Ausnahmekreis gehören. 

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kaiserslautern

Telefon: 0631 369-1080
http://s.rlp.de/GHJ

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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