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POL-PDKL: Verkehrssicherungspflicht auch nach Wildunfall

Meisenheim (ots)

Ein Autofahrer ist am Donnerstag auf der Bundesstraße 420 nicht seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Dem Fahrer droht nun ein Verwarnungsgeld.

Zwischen einem Personenwagen und einem Reh kam es auf der Straße nach Callbach zum Zusammenstoß. Ein Zeuge beobachtete zufällig den Unfall und sah, wie der Wagen nach dem Zusammenprall weiterfuhr. Der Fahrer ließ das Reh mitten auf der Fahrbahn liegen; es verendete. Nach der Straßenverkehrsordnung sind Unfallbeteiligte dazu verpflichtet, den Verkehr - also die Unfallstelle - abzusichern. Dem kam der Autofahrer allerdings nicht nach. Er konnte ermittelt werden. Dem Unfallfahrer droht nun ein Verwarnungsgeld.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kaiserslautern

Telefon: 0631 369-1080
http://s.rlp.de/GHJ

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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