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POL-PDKL: Rückschaupflicht missachtet - gilt auch beim Überholen

POL-PDKL: Rückschaupflicht missachtet - gilt auch beim Überholen
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Kindsbach (ots)

Am Pfingstmontag es zu einem Verkehrsunfall mit einem schwer verletzten Motorradfahrer auf der Landesstraße 395 bei Kindsbach. Gegen 13 Uhr fuhr ein 22-jähriger Motorradfahrer hinter zwei Pkw von Kindsbach in Richtung Kaiserslautern. Auf freier Strecke wollte der Kradfahrer beide Autos vor ihm überholen. Als er auf Höhe des ersten Fahrzeuges war, setzte der 21-Jährige Autofahrer dieses Fahrzeuges ebenfalls zum Überholen an und kollidierte mit dem überholenden Motorrad. Der Zweiradfahrer stürzte hierdurch und prallte in die Schutzplanke. Der Kradfahrer wurde mit schweren Verletzungen ins Westpfalzklinikum Kaiserslautern eingeliefert. An den beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden von circa 25 000 Euro. Gegen den Autofahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kaiserslautern

Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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