Polizeidirektion Kaiserslautern
POL-PDKL: Schleppen ohne Genehmigung
Rockenhausen (Donnersbergkreis) (ots)
Am späten Freitagabend wurde in der Kaiserslauterer Straße ein PKW kontrolliert, der einen anderen PKW mit einer Abschleppstange hinter sich herzog. Das gezogene Fahrzeug war jedoch noch fahrbereit, so dass kein Abschleppen vorlag und eine Schleppgenehmigung erforderlich gewesen wäre. Da es zudem weder zugelassen noch versichert war, wurde nicht nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern auch ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.
Die Polizei informiert: Ein Abschleppen liegt vor, wenn ein liegengebliebenes Fahrzeug im Sinne eines Nothilfegedankens an einen anderen Ort, beispielsweise in eine Werkstatt, gebracht werden soll. In allen anderen Fällen liegt regelmäßig ein Schleppen vor, das einer Genehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde bedarf. Die Nichtbeachtung kann ordungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen im Bereich des Zulassungsrechts und strafrechtliche Konsequenzen in den Bereichen des Fahrerlaubnisrechts, des Versicherungsrechts sowie des Steuerrechts haben.
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