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POL-PDKL: ~ Staatsanwaltschaft setzt 2.000 Euro Belohnung aus - Die Ermittlungsbehörden fahnden intensiv nach Farbschmierern ~

POL-PDKL: ~ Staatsanwaltschaft setzt 2.000 Euro Belohnung aus - Die Ermittlungsbehörden fahnden intensiv nach Farbschmierern ~
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Meisenheim (ots)

Gemeinsame Presseinformation von Staatsanwaltschaft und Polizei:

Über fünfzig Sachbeschädigungen werden von den Ermittlungsbehörden 
Sprayern zugeordnet, die in Meisenheim und Umgebung ihre Spuren 
hinterlassen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat eine Belohnung
von 2.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Täter 
führen. 
Seit einem Jahr werden Hausfassaden, Container, Haltestellen, 
Hinweis- und Verkehrsschilder, Verteilerkästen usw. besprüht. Der 
Schaden beläuft sich mittlerweile auf einige Zehntausend Euro. 
Eine Häufung von Schmierereien findet sich in Meisenheim, 
mittlerweile jedoch auch in Bad Münster am Stein, Staudernheim, 
Lauterecken und Kaiserslautern, sowie im Umfeld dieser Orte. 

Die Straftäter haben offenbar eine Affinität zum Fußball, konkret dem
"1. FCK". Dieser Schriftzug findet sich sehr oft, auch in Verbindung 
mit Fußballszenen-Sprüchen. 

Darüber hinaus sprühen die Gesuchten immer wieder: 

"ZORES",   "TSR",   "TSR Feko"   "FAW",   "KATR",   "SUNJA",   "CRU" 
und 

auch die beleidigend auf Polizeibeamte bezogene Abkürzung "ACAB" 
sowie die diesbezügliche synonyme Bezeichnung "1312". 

Der Zusammenhang der Graffitis lässt sich am Inhalt und an der Form 
der Buchstabengebilde sowie deren Gestaltung erkennen, die 
wiederkehrend dieselben Schnörkel, Kringel und sonstigen zusätzlichen
Besonderheiten aufweisen.

Welche Bedeutung haben die vorgenannten unklaren 
Buchstabenkombinationen? Wer verbirgt sich dahinter? Wer ist in 
Meisenheim und Umgebung mit Spraydosen unterwegs oder erzählt davon? 

Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Lauterecken, Telefon-Nummer 
06382-9110 oder jede andere Polizeidienststelle. 

Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der Belohnung an 
Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. 
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für 
Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die 
Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind 
unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. |pilek-AH

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lauterecken

Telefon: 06382 9110
PILauterecken@Polizei.RLP.de
https://www.polizei.rlp.de/?id=1355

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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