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POL-PPWP: Herbst - tückische Fahrbahn

POL-PPWP: Herbst - tückische Fahrbahn
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Westpfalz (ots)

Man merkt es schon deutlich: Die Tage werden wieder kürzer und die Nächte länger, das erste Laub fällt auf die Fahrbahn und morgens liegt meistens Nebel in den Tälern. Auch mit den ersten frostigen Nächsten und somit der ersten Reifglätte muss nun allmählich wieder gerechnet werden.

Insbesondere für Autofahrer bedeutet das: Das Fahren erfordert jetzt wieder erhöhte Vorsicht! Gerade wenn das Laub feucht oder nass ist, wird es schnell schmierig auf der Fahrbahn, ähnlich wie bei Reifglätte. Die Reifen verlieren dann schnell an Haftung. Das bedeutet, dass der Anhalteweg länger wird und in den Kurven auch schnell die Bodenhaftung verloren gehen kann. Hier hilft nur eins: Runter vom Gas!

Um auch an grauen und trüben Tagen bei schummrigen Lichtverhältnissen besser gesehen zu werden, sollten Sie frühzeitig die Fahrzeugbeleuchtung einschalten. Aber denken Sie bitte daran,dass Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden dürfen. - Alles andere blendet die entgegen kommenden Verkehrsteilnehmer! Die Nebelscheinwerfer dürfen auch nicht alleine eingeschaltet sein, sondern nur in Verbindung mit dem Stand- und/oder Abblendlicht leuchten.

Und was das Tempo betrifft: Generell darf man bei Sichtweiten unter 50 Meter, verursacht durch Nebel, Schneefall oder Regen, nicht schneller als 50 km/h fahren - wenn nicht sogar eine noch geringere Geschwindigkeit geboten ist.

Auch für das Benutzen der Nebelschlussleuchte gelten Vorschriften: Sie dürfen nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Dass die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, erkennen Sie an einer gelben Kontrollleuchte im Armaturenbrett.

Falls Sie die Nebelscheinwerfer (grüne Kontrollleuchte) oder die Nebelschlussleuchten missbräuchlich (also ohne dass ein Grund dafür vorliegt) benutzen, kann das ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.

Denken Sie auch daran, die Nebelleuchten wieder auszuschalten, um so eine Blendung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Vergessen Sie auch nicht Ihre Scheibenwischer zu überprüfen. Nur wenn diese in Ordnung sind, können Sie andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennen. Auch ein regelmäßiges Säubern der Scheinwerfer dient nicht nur Ihrer eigenen Sicht, sondern auch Ihrer besseren Erkennbarkeit.

Rechnen Sie gerade in der dunklen Jahreszeit auch immer mit Tieren oder Fahrbahnverunreinigungen hinter einer Kurve. Egal ob Wild, entlaufene Haustiere oder Gegenstände auf der Fahrbahn - Sie müssen Ihr Fahrzeug innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können. Wenn die befahrene Fahrbahn so schmal ist, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss sogar so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.

Zum Schluss noch ein allgemeiner Hinweis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit, die auf den Schildern entlang der Straßen angegeben sind: Diese gilt nur bei besten Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen! In allen Situationen, die davon abweichen, sollte man sein Fahrtempo immer den Gegebenheiten anpassen - frei nach dem Motto: Besser langsamer aber dafür sicher ankommen!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/dHz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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