POL-PPWP: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Kaiserslautern: 1. FCK - KSC: Fairness auch außerhalb des Rasens Randale wird nicht toleriert - Glasfreie Zone um das Stadion
Kaiserslautern (ots)
"Rivalität ohne Gewalt" - das soll das Motto beim Zweitligaspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC sein (Anstoß: Sonntag, 13.30 Uhr). "Wir wollen begeisterte, aber keine gewaltbereiten Stadionbesucher und orientieren unser Einschreiten am Verhalten der Fans", macht Einsatzleiter Wolfgang Schäfer die Einsatzkonzeption deutlich. "Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem konsequenten Einschreiten der Beamtinnen und Beamten rechnen - die Polizei wird keine Straftaten dulden", erklärt der Polizeidirektor weiter. Für die Sicherheit im Stadion und sichere An- und Abreisewege werden mehrere hundert Einsatzkräfte sorgen.
Straftaten wie beispielsweise Körperverletzungen und Sachbeschädigungen sowie Rassismus und Vermummungen wird die Polizei nicht dulden - sie dürfen auch rund um ein Fußballspiel keinen Platz haben. Die Polizei warnt zudem davor, sich mit gewaltbereiten Fans solidarisch zu zeigen. Etwaige Verstöße werden konsequent mit Strafanzeigen geahndet. Dabei sieht die Einsatzkonzeption nach den Erfahrungen aus dem aus dem letzten Heimspiel gegen Karlsruhe vor, möglichst viele Straftäter festzunehmen und der Strafverfolgung zuzuführen.
"Gewalt bei Fußballspielen wird strafrechtlich verfolgt und auch die Förderung von Gewalttätigkeiten, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, kann strafbar sein", erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Udo Gehring und ergänzt: "Gewalttätigkeiten bei Fußballspielen können als einfache oder gefährliche Körperverletzung strafbar sein. Gefährlich im Sinne des Strafgesetzbuchs ist eine Körperverletzung beispielsweise dann, wenn sie mittels eines gefährlichen Werkzeugs oder mit einem anderen gemeinschaftlich begangen wird. Versuchte Körperverletzung ist ebenfalls strafbar." Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, die aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangen werden, stellt das Strafgesetzbuch als Landfriedensbruch unter Strafe, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden. Bestraft wird, wer sich an solchen Gewalttätigkeiten beteiligt oder auf die Menschenmenge einwirkt, um Gewalttätigkeiten zu fördern. Das Versammlungsgesetz enthält ein Vermummungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, zu denen auch Fußballspiele zählen, und auf dem Weg dorthin. Ein Verstoß ist ebenfalls strafbar. Wegen den Ausschreitungen vom 4. Oktober 2014 um das Zweitligaspiel zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem Karlsruher SC wurden beispielsweise bisher 97 rechtskräftige Strafen ausgesprochen. Weitere Verfahren sind noch anhängig. Wegen einfacher Körperverletzung und Landfriedensbruch wurden in vielen Fällen Geldstrafen in Höhe jeweils mehrerer Monatslöhne verhängt, wegen gefährlicher Körperverletzung auch Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Insgesamt sind bei der Staatsanwaltschaft mittlerweile 401 Ermittlungsverfahren anhängig geworden. Davon richten sich 198 Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt und 203 Verfahren gegen identifizierte Beschuldigte. 115 dieser 203 Verfahren gegen identifizierte Beschuldigte wurden bislang durch Strafbefehlsanträge oder Anklageerhebung abgeschlossen, wobei wiederum in 97 Fällen Strafbefehle rechtskräftig geworden oder rechtskräftige Verurteilungen erfolgt sind. 57 Ermittlungsverfahren sind eingestellt worden - davon 18 gegen Zahlung von Geldauflagen, sieben Ermittlungsverfahren sind zu einem anderen Ermittlungsverfahren hinzuverbunden und 17 Ermittlungsverfahren an andere Staatsanwaltschaften abgegeben worden, da die Beschuldigten Jugendliche oder Heranwachsende sind. Addiert man die 97 rechtskräftigen Strafbefehle/Verurteilungen zu den 18 Verfahrenseinstellungen gegen Geldauflagen, so haben Beschuldigte in 115 Fällen spürbare Sanktionen getroffen. Sieben Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Im Zusammenhang mit den noch nicht identifizierten Tätern dauern die Ermittlungen nach wie vor an.
Wie schon mehrfach praktiziert, wird auch am Sonntag rund um das Fritz-Walter-Stadion und den Hauptbahnhof eine "glasfreie Zone" eingerichtet. An verschiedenen Kontrollpunkten überprüfen das Ordnungsamt der Stadt Kaiserslautern und Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Westpfalz am Spieltag gemeinsam die Einhaltung dieser Verfügung, um Zuschauer und Ordnungskräfte vor den Gefahren, die von Glasbehältnissen ausgehen können, zu schützen. In diesem Zusammenhang der Appell an alle Fußballfans: Befolgen Sie die Anordnungen der Polizei und des Ordnungsamtes und haben Sie Verständnis für die getroffenen Maßnahmen! Sie dienen der Sicherheit aller Besucher!
Bei der Anreise zum Spiel müssen Zuschauer, die mit ihrem Auto in die Lauterer Innenstadt fahren, mit Behinderungen rechnen. Die Polizei rät deshalb den Anhängern beider Vereine, sich bei ihrer Zeitplanung darauf einzustellen und sich an die Verkehrsleitung zu halten. "Wer mit seinem Fahrzeug in die Innenstadt oder ans Stadion fährt, muss mit zeitlichen Verzögerungen rechnen, denn mehrere zehntausend Fußballfans werden für volle Straßen sorgen", erläutert Schäfer. Dabei können auch temporäre Sperrungen nicht ausgeschlossen werden.
Insbesondere bei der An-und Abreise werden die Stadionbesucher bei diesem Spiel mit verschiedenen Änderungen konfrontiert werden. Insbesondere im Bereich des 11-Freunde-Kreisels wird es zu Sperrungen kommen. Fußballanhänger, die mit ihrem Wagen am Stadion parken, müssen damit rechnen, dass es zu Verzögerungen kommen wird. Ein Grund mehr, am Sonntag auf die P+R-Busse. Die Polizei appelliert aus diesem Grund schon jetzt an das Verständnis der Betroffenen.
Das Polizeipräsidium Westpfalz weist insbesondere daraufhin, dass das Mitbringen und Zünden von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder anderer Pyrotechnik strafrechtlich verfolgt wird. Pyrotechnische Gegenstände sind gefährlich und gehören nicht in Fußballstadien. Um die Sicherheit im Stadion zu gewährleisten, müssen deshalb intensive Durchsuchungsmaßnahmen bei der Einlasskontrolle eingeplant werden.
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