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POL-PPWP: Hexen-Streiche haben ihre Grenzen!

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Westpfalz (ots)

Die Hexennacht steht vor der Tür - und mit ihr eine Nacht, in der traditionell viele Streiche gespielt werden. Leider wird dabei auch viel Unfug getrieben, der die Polizei auf den Plan ruft. Denn längst werden nicht nur, wie es früher Tradition war, Gegenstände "verhext", indem man sie zum Beispiel an einen anderen Ort bringt, sondern es werden leider allzu oft die Grenzen zur Straftat oder Ordnungswidrigkeit überschritten. So fallen beispielsweise Schmierereien an Häusern, Fahrzeugen oder anderen Objekten - egal ob mit Farbe, Senf, Ketchup, Eiern oder anderen Lebensmitteln - in den Bereich der Sachbeschädigungen und können für die "Hexen" ein teures Nachspiel haben. Auch vermeintliche "Streiche", bei denen die Gefahr besteht, dass Menschen zu Schaden kommen, müssen unbedingt vermieden werden! Eine gefährliche "Unsitte" ist zum Beispiel das Ausheben von Kanaldeckeln, das sogar den Straftatbestand des "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" erfüllt. Die "Hexen" sollten sich bewusst machen, dass es durch die "Löcher" in der Fahrbahn zu üblen Unfällen kommen kann, bei denen Fußgänger, Zweirad- oder Autofahrer verletzt und Fahrzeuge beschädigt werden können. Ebenso ist es nach der Straßenverkehrsordnung verboten, Gegenstände auf die Straße zu bringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Es dürfen also keine "Hindernisse" - egal welcher Art - auf den Fahrbahnen aufgebaut oder aufgestellt werden. Auch der in den vergangenen Jahren immer beliebter gewordene "Hexenzoll" fällt mitunter in diese Kategorie, denn nicht selten werden Schnüre oder ähnliches über die Fahrbahn gespannt, um vorbei kommende Fahrzeuge zum Anhalten zu bewegen, damit man von den Fahrern etwas "kassieren" kann. Letzteres kann auch als "Nötigung" eingestuft werden. Und nicht zuletzt bringen sich die "Hexen" auch selbst in Gefahr, wenn sie in der Dunkelheit auf der Straße herum laufen oder sogar vor heran nahenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn springen, um sie zu stoppen. Alles in allem appelliert die Polizei sowohl an die Vernunft der "Hexen" - egal welchen Alters - und auch an die jeweiligen Eltern. Sie können ihren Kindern - zu ihrer eigenen Sicherheit - für deren Schabernack die verkehrsarmen Bereiche empfehlen und ihnen die Unterschiede zwischen Streich und Straftat klar machen. Empfehlenswert ist es auch, den Sprösslingen die möglichen Konsequenzen von Fehlverhalten vor Augen zu führen, denn neben den strafrechtlichen Aspekten können auch die zivilrechtlichen Folgen, zum Beispiel durch Entschädigungsansprüche von Opfern, zu einer finanziellen und nicht überschaubaren Langzeitbelastung für Kinder und Sorgeberechtigte werden... Das Polizeipräsidium Westpfalz wünscht allen kleinen und großen "Hexen" viele Ideen für wirklich lustige Streiche - und viel Spaß in der sogenannten "Walpurgisnacht"!

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/dHz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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