POL-PPWP: Für Hoverboards braucht man einen Führerschein
Kaiserslautern (ots)
Am Freitagabend gegen 17 Uhr stellte eine Streife in der Münchstraße zwei Kinder fest, die auf Self-Balance-Boards (Hoverboards) unterwegs waren. Die beiden Kinder wurden einer Kontrolle unterzogen und die Self-Balance-Boards sichergestellt. Weiterhin wurde eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz sowie einem Verstoß gegen das Kraftfahrsteuergesetz erfasst. Das Self-Balance-Board wird durch einen Elektromotor angetrieben und hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über sechs Stundekilometern und erreicht eine Geschwindigkeit bis zu 20 "Sachen". Aufgrund der technischen Merkmale eines solchen Boards ist dieses als Kraftfahrzeug einzustufen und somit zulassungspflichtig. Für das Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine Fahrerlaubnis erforderlich. Weiterhin ist der Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und Steuern zu zahlen.
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