POL-PPWP: Achtung, Wildwechsel!
Kaiserslautern (ots)
Ein Wildschwein ist am frühen Mittwochmorgen auf der Landstraße 387 zwischen Morlautern und Kaiserslautern von einem Auto erfasst worden und verendet.
Eine Rotte Wildschweine überquerte gegen 5:30 Uhr die Straße. Eines der Tiere und der 58-Jährige Autofahrer hatten keine Chance. Ungebremst wurde das Wildschwein vom Wagen des Autofahrers erfasst. Es starb noch an der Unfallstelle. Der 58-Jährige kam mit dem Schrecken davon, an seinem Wagen entstand Sachschaden.
Wildunfälle passieren das ganze Jahr, doch gerade während der sogenannten Blatt- beziehungsweise Brunftzeit von September bis Januar und von Juli bis August, wenn die Tiere auf "Brautschau" sind, muss häufiger mit Wildwechsel auf den Straßen gerechnet werden - damit steigt auch das Unfallrisiko.
Die größte Unfallgefahr droht während der Morgen- und Abenddämmerung, in der Nacht und bei Nebel. Die Tiere ziehen dann zur Äsung vom Wald auf die Felder und Wiesen, danach suchen sie wieder den Schutz des Waldes. Straßen, in den Übergangsbereichen zwischen Wald und Feld, können daher besondere Gefahrenstellen sein. Deshalb: Wird durch Warnschilder "Wildwechsel" angezeigt - Fuß vom Gas! Seien Sie auf der Hut und fahren Sie langsam und konzentriert. Behalten Sie den Wald- beziehungsweise Straßenrand im Blick und seien Sie bremsbereit. Taucht ein Tier am Straßenrand oder auf der Fahrbahn auf, sofort abbremsen, abblenden und hupen! Achtung: Ein Tier kommt selten allein. Rechnen Sie immer mit "Nachzüglern".
Und wenn es doch mal nicht reicht und ein Zusammenstoß droht: Lenkrad gut festhalten! Fangen Sie keine Ausweichmanöver an, diese können schlimme Folgen haben, auch für andere Verkehrsteilnehmer. Nach einem Unfall schalten Sie sofort den Warnblinker ein. Sichern Sie die Unfallstelle ab und verständigen Sie die Polizei. Nehmen Sie das Wildtier niemals mit. Wer Wildtiere mitnimmt, dem droht eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Wilderei.
Die Polizei kann Ihnen nach einem Wildunfall auf Wunsch eine sogenannte Wildunfallbescheinigung ausstellen. Diese benötigen Sie gegebenenfalls zur Schadensregulierung mit der Autoversicherung.
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