POL-PPWP: Fasching: Achtung vor K.O.-Tropfen
Westpfalz (ots)
Der Höhepunkt der närrischen Zeit steht an - auch dann haben es Fieslinge auf Feiernde abgesehen und mischen ihren Opfern K.O.-Tropfen ins Glas.
Die Täter schütten die Tropfen unbemerkt ins Getränk, mit dem Ziel ihre Opfer willen- und wehrlos zu machen, um sie danach auszurauben oder sie zu vergewaltigen. Die Tropfen sind geruchlos, geschmacklos und gefährlich. Eine Überdosierung kann zu Koma und tödlicher Atemlähmung führen. K.O.-Tropfen sind aus dem Getränk nicht herauszuschmecken. Schon zehn bis zwanzig Minuten nach der unbewussten Einnahme empfinden Opfer Übelkeit, Schwindel und plötzliche Schläfrigkeit. Sexualtäter nutzen die Schwäche ihrer Opfer, um sie auszurauben oder zu vergewaltigen. Das Opfer wacht später auf und kann sich an nichts erinnern.
Hat man den Verdacht K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, sollte man schnellstens einen Arzt aufsuchen. Deshalb sollten Betroffene schon bei den geringsten Anzeichen auf keinen Fall allein bleiben und Freunde oder das Veranstaltungspersonal um Hilfe bitten. So werden die Täter ferngehalten, und es kann schnell ärztliche Hilfe geholt werden. Wichtig ist schnelles Handeln, da manche Mittel, die als K.O.-Tropfen eingesetzt werden, schon wenige Stunden nach der Einnahme nicht mehr in Blut und Urin nachweisbar sind. Außerdem sollten Opfer Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen und nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.
Jede Anzeige hilft dabei Täter zu ermitteln und weitere Opfer zu schützen!
Mit den folgenden Tipps können Sie sich vor K.O.-Tropfen schützen:
- Getränke bei der Bedienung bestellen und nur selbst entgegennehmen. - Von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen. - Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. - Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen. - Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen. - Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
Weitere Informationen zu den Themen Belästigung, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung finden Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de
Fastnacht
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original content of: Polizeipräsidium Westpfalz, transmitted by news aktuell