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POL-PPWP: Unfall: Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht!

POL-PPWP: Unfall: Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht!
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Kaiserslautern (ots)

Eines vorweg: Wenn Sie einen Unfall verursacht haben, bleiben Sie vor Ort! Ist der Geschädigte nicht zugegen, informieren Sie die Polizei! Einen Zettel an der Windschutzscheibe anbringen genügt nicht. Diese Erfahrung mussten am Montagmittag zwei Autofahrer machen.

In der Bismarckstraße beschädigte ein 38-Jähriger vermutlich beim Ausparken einen anderen Pkw. Der Mann steckte einen Zettel mit seiner Erreichbarkeit unter einen Scheibenwischer des Wagens und verließ die Unfallstelle. Ebenso tat es eine 25-Jährige gegen 14 Uhr in der Gaustraße. Sie streifte mit ihrem Fahrzeug den Außenspiegel eines anderen Wagens. Die Frau notierte ihr Autokennzeichen und ihre Telefonnummer und steckte den Zettel an die Windschutzscheibe des beschädigten Pkw, dann fuhr sie weg. Gegen beide Fahrzeugführer wird nun wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht ermittelt.

Was tun, wenn´s kracht?

   - Unfallstelle absichern!
   - Helfen Sie Verletzten!
   - Rufen Sie Hilfe (Notruf 110 oder 112 wählen)!
   - Bleiben Sie an der Unfallstelle! Nicht fortfahren! Ist der 
     Schaden nur geringfügig, fahren Sie beiseite.
   - Tauschen Sie Personalien mit anderen Unfallbeteiligten und 
     Geschädigten aus (Namen, Anschriften, Führerschein- und 
     Fahrzeugdaten sowie Kennzeichen, gegebenenfalls Telefonnummern 
     und Ihre Versicherungsdaten)!
   - Sind andere Unfallbeteiligte und Geschädigte nicht anwesend? 
     Bleiben Sie vor Ort! Warten Sie! Informieren Sie die Polizei!
   - Wenn möglich, machen Sie Fotos vom Unfallort und den beteiligten
     Fahrzeugen. Fertigen Sie eine Unfallskizze an. Automobilclubs 
     und technische Prüfstellen für das Fahrzeugwesen bieten hier 
     nützliche Formulare und Tipps an.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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