POL-PPWP: Das Kennzeichen bleibt frei!
Kaiserslautern (ots)
Häufig werden wir gefragt, ob gewisse Änderungen am Nummernschild erlaubt sind. Das können wir ganz einfach mit NEIN beantworten. Ein Kennzeichen, egal an welchem Fahrzeug, muss jederzeit gut lesbar sein! Immer wieder versuchen Verkehrsteilnehmer ihre Nummernschilder zu manipulieren, um einer Identifizierung aus dem Weg zu gehen. Hierbei handelt es sich um Kennzeichenmissbrauch, was eine Straftat darstellt. Hierzu zählen unter anderem:
-Fahrzeuge oder Anhänger mit einem Zeichen auszustatten, das den Eindruck erweckt, es sei eine amtliche Kennzeichnung
-Kraftfahrzeuge oder Anhänger mit einem anderen Kennzeichen als dem dafür ausgegebenen zu versehen.
-das Nummernschild von Fahrzeugen oder Anhängern zu verändern, zu entfernen oder seine Sichtbarkeit zu beeinträchtigen.
Aber Achtung: Auch Kennzeichen zu verfälschen, gefälschte Kennzeichen an einem Fahrzeug zu montieren oder die Nummernschilder zu bekleben, ist strafbar. Personen, die zwar nicht selbst Hand an das Nummernschild gelegt haben, sich dessen aber bewusst sind, dass sie mit falschen Kennzeichen fahren, müssen ebenfalls mit Konsequenzen rechnen.
Ist das Schild verschmutzt, muss es unbedingt gesäubert werden - andernfalls liegt auch hier ein Kennzeichenmissbrauch vor.
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