POL-PPWP: Betrug: Miese Masche im Onlinehandel
Kaiserslautern (ots)
Weihnachtsgeschenke online kaufen und bequem nach Hause liefern lassen ist beliebt, das wissen auch Betrüger und hauen auch in der Westpfalz Online-Käufer übers Ohr.
Eine 16-Jährige erstand bei einem Kleinanzeigenmarkt Schuhe im Wert von 120 Euro. Sie bezahlte via Internet-Bezahldienst. Der Verkäufer kassierte das Geld, ohne jedoch die Schuhe zu liefern.
Was der 16-Jährigen passierte ist kein Einzelfall: Eintrittskarten, Smartphones, Modeartikel - die Betrüger verstehen es geschickt mit gut gemachten Internetseiten oder einem unschlagbar günstiges Angebot potentielle Opfer anzulocken. Fake-Shops, also gefälschte Internet-Verkaufsplattformen, sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Hat ein Kunde angebissen und Ware bestellt, liefern die Betrüger minderwertige Artikel zu einem überhöhten Preis oder nach einer Vorauszahlung gar nicht. Ziel ist es, an das Geld der Opfer zu kommen. Die angebotene Produktpalette existiert nicht.
Unsere Tipps, wie Sie sich besser schützen können:
- Tätigen Sie keine Spontankäufe. Vergleichen Sie die Preise anderer Anbieter und informieren Sie sich beim Händler vor Ort. Finger weg vor unschlagbar günstigen Angeboten. Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen. - Überprüfen Sie den Online-Shop. Geben Sie den Namen des Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie herausfinden, welche Erfahrungen andere Kunden mit dem Händler gemacht haben. - Kaufen Sie auf Rechnung. Überweisungen können nicht oder allenfalls nur kurzfristig rückgängig gemacht werden. Abbuchungen mittels Lastschriftverfahren können noch nach einigen Tagen storniert werden. - Im Zweifel nicht kaufen. Sind Sie sich unsicher, hören Sie auf Ihr Bauchgefühl und kaufen gar nicht erst bei dem gewählten Shop. Erwerben Sie das Produkt beim Händler Ihres Vertrauens, mit dem Sie schon gute Erfahrungen gemacht haben.
Was tun, wenn Sie hereingelegt wurden:
- Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank. Vielleicht lässt sich die Zahlung noch rückgängig machen. Bei anderen Zahlungsarten wie zum Beispiel Online-Bezahldiensten, informieren Sie sofort den Dienstleister und lassen Sie die Transaktion stoppen. - Sichern Sie Beweise. Ob eMails, Bestellbestätigung oder Kaufvertrag, bewahren Sie alle Belege auf. Drucken Sie sie aus. - Warten Sie nicht lange, erstatten Sie Anzeige. Nehmen Sie alle gesicherten Unterlagen mit und erstatten Sie möglichst sofort Strafanzeige bei der Polizei. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil sie oft aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden. |erf
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