POL-PPWP: Ab 1. März gelten neue Versicherungskennzeichen
Kaiserslautern (ots)
Wer ab 1. März auf seinem Moped noch mit einem blauen Nummernschild unterwegs ist, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen Versicherungskennzeichen sind grün.
Versicherungskennzeichen gelten unter anderem für Kleinkrafträder, wie Mopeds und Mofas, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Die neuen Nummernschilder sind grün und bis zum 29. Februar 2020 gültig. Die Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich. |erf
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