POL-PPWP: Versuchter Raubüberfall in Landstuhl (Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken)
Landstuhl (ots)
Das gegen den amerikanischen Familienvater wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.
Folgemitteilung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken zu den Pressemitteilungen vom 12.02., 19.02. und 18.03.2019
Das Ermittlungsverfahren war eingeleitet worden, nachdem der amerikanische Familienvater am 10.02.2019 in seinem Wohnanwesen in Landstuhl mittels eines Küchenmessers einem bei dem versuchten Raubüberfall auf seine Familie in sein Wohnanwesen eingedrungenen Täter zwei Stichwunden beigefügt hatte, die im weiteren Verlauf zum Tod des Angreifers infolge des mit den Stichwunden einhergehenden Blutverlustes führten.
Nach den durchgeführten Ermittlungen steht fest, dass der später Verstorbene mit weiteren drei Personen zum Anwesen der amerikanischen Familie gekommen war, um aus diesem stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Alle vier waren vermummt. Während es dem amerikanischen Familienvater gelang, drei der vier Eindringlinge abzuwehren und aus dem Haus zu drücken, konnte der vierte Täter an ihm vorbei in das Obergeschoss des Wohnanwesens vordringen, wo sich die Ehefrau des Amerikaners nebst den drei kleinen Kindern befanden. Der Angreifer attackierte die Ehefrau körperlich massiv. Der Amerikaner, der die Schreie seiner Frau vernahm, hatte sich zur Abwehr des Angreifers mit einem Küchenmesser bewaffnet. Er lief ins Obergeschoss, wo es zu einem Handgemenge mit dem Angreifer kam. Zwischenzeitlich schlugen die vor der Haustüre verbliebenen drei Personen Glaseinsätze an der Haustüre ein. Der Amerikaner, der fürchtete, der Angreifer werde den weiteren vor dem Haus befindlichen Personen die Haustüre nochmals öffnen, versetzte dem Angreifer zwei Messerstiche in den linken Schulterbereich und die linke Achsel. Daraufhin ließ der Angreifer ab und verließ mit den weiteren Personen den Tatort. Auf der sich anschließenden Flucht bemerkten die Täter, dass der Verletzte zu verbluten drohte. Daher hielten sie das Fluchtfahrzeug in Krickenbach gegen 20:15 Uhr an und forderten einen zufällig anwesenden Zeugen auf, einen Notruf abzusetzen. Den Verletzten legten sie auf dem Bürgersteig ab, zwei der Täter flüchteten mit dem Fahrzeug, der Dritte blieb bei dem Verletzten. Letzterer erlag noch vor Ort seinen Verletzungen.
Die Befunde der rechtsmedizinischen Untersuchung des amerikanischen Ehepaares und das ausführliche Obduktionsgutachten des Leichnams des Verstorbenen bestätigen die Angaben des amerikanischen Ehepaares ebenso wie die weiteren durch die Polizei am Tatort gesicherten Spuren. Beide Ehepartner erlitten multiple Prellungen und Hautabschürfungen. Die konkrete Verteidigung war erforderlich, um die Auseinandersetzung um der eigenen Sicherheit und der der Familie willen schnell und für die Familie risikolos zu beenden. Das Handeln des amerikanischen Familienvaters war durch Notwehr bzw. Nothilfe gerechtfertigt. Daher wurde das gegen ihn eingeleitete Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge eingestellt.
Die Ermittlungen gegen die drei in Untersuchungshaft befindlichen, dringend des versuchten Raubüberfalls auf die amerikanische Familie Tatverdächtigen sind noch nicht abgeschlossen. Über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens werde ich zu gegebener Zeit unterrichten.
Weingardt Leitende Oberstaatsanwältin
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