POL-PPWP: Auch fürs Pilze sammeln gelten Regeln
Sembach (Kreis Kaiserslautern) (ots)
Sozusagen einen ganzen Kofferraum voller Pilze wollten eifrige Sammler am Mittwochabend mit nach Hause nehmen. Aber sie hatten ihre Rechnung ohne die Polizei gemacht. Eine Streife stoppte das Sammel-Trio aus dem Saarland - das seinen Wagen auch noch im unübersichtlichen Kurvenbereich der Autobahnauffahrt abgestellt hatte - und stellte die Pilze sicher.
Wie die Waage später anzeigte, hatte das Trio sage und schreibe rund 84 Kilo Pilze gesammelt. Zwar wollten die drei Sammler den Beamten weismachen, dass sie eine Großfamilie haben und die Pilze für den Eigenbedarf gedacht seien, die Polizisten hatten jedoch große Zweifel an der Aussage und vielmehr den Verdacht, dass es sich hier um eine gewerbsmäßige Sammlung handelt. Dies ist jedoch - zumindest ohne behördliche Genehmigung - nicht erlaubt. Den Pilzsammlern droht nun ein Bußgeld.
Hintergrund:
Nicht alles, was in der freien Natur steht, darf man einfach pflücken und mit nach Hause nehmen! Auch für das Sammeln von Pilze gibt es rechtliche Vorgaben. Grob gesagt ist das Sammeln für den Eigenbedarf erlaubt; wer mehr mitnehmen will, braucht eine Genehmigung.
Geht man ins Detail der rechtlichen Vorgaben, dann darf man auch nicht überall Pilze pflücken, und auch nicht alle Sorten. Hier helfen ein Blick in das Landeswaldgesetz und die Bundesartenschutzverordnung. Zudem können die Naturschutzbehörden der Kommunen sicherlich weiterhelfen und genau sagen, wo gesammelt werden darf und wo nicht. Auch was die erlaubten Sammelmengen betrifft, gibt es von Bundesland zu Bundesland regionale Unterschiede. Deshalb: Am besten vorher informieren und nicht einfach wild drauf los sammeln! |cri
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