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POL-PPWP: Winterreifen - lieber zu früh als zu spät

POL-PPWP: Winterreifen - lieber zu früh als zu spät
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Kaiserslautern (ots)

Das kam aber plötzlich: Vor ein paar Tagen schien doch noch die Sonne und jetzt ist morgens Scheiben freikratzen angesagt? Und das obwohl der Winter offiziell noch gar nicht eingeläutet wurde. Die kalte Jahreszeit bringt vor allem für Verkehrsteilnehmer ihre Tücken mit sich. Wer allerdings glaubt, Winterreifen müssen erst zum Winteranfang montiert werden, täuscht sich. Zwar gibt es keinen offiziellen Stichtag, der festlegt bis wann die Reifen gewechselt sein müssen, trotzdem sind Winterreifen Pflicht!

Bereits bei Temperaturen unter 7° C verhärtet die Gummimischung von Sommerreifen. Und das ist äußerst gefährlich, denn dadurch wird die Bodenhaftung reduziert und somit entsteht ein längerer Bremsweg. Wir empfehlen daher: Winterreifen sollten dann aufgezogen werden, wenn "winterliche Straßenverhältnisse" auftreten könnten. Auch wenn das Thermometer Plus-Grade anzeigt, kann es auf den rheinlandpfälzischen Straßen zu Bodenfrost und Glätte kommen. Mit der richtigen Bereifung können Unfälle und Verkehrsbeeinträchtigungen vermieden werden.

Sind sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs oder verursachen einen Unfall, drohen Bußgelder zwischen 60 Euro und 120 Euro. Außerdem kann es zu Schwierigkeiten mit Ihrer KFZ-Versicherung kommen. Probleme, die absolut vermeidbar sind.

Welche Reifen?

Bleibt also noch die Frage offen, zu welchen Reifen man im Winter greifen sollte. Grundsätzlich sieht es die STVO seit 2018 vor, dass neue Winterreifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol (Schneeflocke) ausgestattet sein müssen. Fahrer, die noch im Besitz der "alten" M+S Reifen sind, dürfen allerdings bis 2024 mit den Gummis fahren.

Tipp: Es gibt auch Allwetter- beziehungsweise Alljahresreifen. Diese dürfen in der Regel auch in den Wintermonaten montiert bleiben.

Nicht zu vergessen ist außerdem die stetige Überprüfung der Bereifung. Diese muss nämlich in einem angemessenen Zustand sein. Heißt: die gesetzliche Vorschrift für die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern muss eingehalten werden, beschädigte oder zu alte Reifen müssen erneuert werden. Deshalb immer auf die DOT-Nummer achten. Die gibt nämlich an wann der Reifen hergestellt wurde. Experten empfehlen, keinen Reifen zu kaufen, der älter als drei Jahre ist.

Weitere Informationen für das Fahren in der kalten Jahreszeit finden Sie hier: https://s.rlp.de/1paD4

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631-369-1080
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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