POL-PPWP: Diebischer Kunde mit "Münchhausen-Syndrom"
Kaiserslautern (ots)
Gleich zweimal hatte es die Polizei am Dienstagabend mit einem jungen Mann aus dem Stadtgebiet zu tun. Auf den 22-Jährigen kommen jetzt aus unterschiedlichen Gründen zwei Strafanzeigen zu.
Zunächst fiel der Mann kurz vor 21 Uhr in einem Supermarkt in der Zollamtstraße auf. Dort hatte er offenbar nicht mit den wachsamen Augen des Hausdetektivs gerechnet und sich am Weinregal auf illegale Weise bedient. Der Sicherheitsmitarbeiter beobachtete, wie der diebische Kunde am eine Flasche aus dem Regal nahm, sich diese in den Hosenbund steckte und wenig später den Kassenbereich passierte, ohne den Wein zu bezahlen. Der Detektiv sprach den jungen Mann und hielt ihn fest. - Für den 22-Jährigen gab es hier Strafanzeige Nummer 1 wegen Ladendiebstahls.
Keine drei Stunden tauchte der Mann selbst auf der Dienststelle in der Logenstraße auf und behauptete, Opfer eines räuberischen Diebstahls geworden zu sein. Demnach habe ihm jemand beim Besuch eines Lokals in der Richard-Wagner-Straße gegen den Kopf geschlagen und ihm 200 Euro aus der Hosentasche gestohlen.
Eine Verletzung konnte bei dem 22-Jährigen nicht festgestellt werden, und den angeblichen Täter konnte er auch nicht beschreiben.
Die Streife fuhr deshalb mit dem vermeintlichen Opfer zu der Kneipe, um vor Ort weiter zu ermitteln. Mitarbeiter des Lokals bestätigten, dass der Mann zur angegebenen Zeit das Lokal besucht und Bier getrunken hatte. Weil er dann aber andere Gäste belästigte, wurde er vor die Tür gesetzt.
Einem anderen Gast hatte der Mann vorher anvertraut, dass er an diesem Tag mehrere hundert Euro "verzockt" und deshalb nur noch Kleingeld in der Tasche habe - das er in der Kneipe in Bier investierte. Laut Atemtest hatte der junge Mann einen Alkoholpegel von 2,49 Promille.
Der angebliche Schlag gegen den Kopf entpuppte sich nach Aussage der Zeugen als "Dusche" mit einem Becher Wasser, weil der 22-Jährige nach seinem Rauswurf versucht hatte, wieder in das Lokal zu kommen. Daraus folgte Strafanzeige Nummer 2 für den Mann: Gegen ihn wird jetzt wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt. |cri
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