POL-PPWP: Wenn der Verkäufer nicht liefert...
Kaiserslautern (ots)
...könnte es sich um einen Betrug handeln. Im Dezember des vergangenen Jahres erwarb ein 22-Jähriger aus dem Stadtgebiet über eine Plattform für Kleinanzeigen im Internet ein iPhone 11 Pro. Knapp 700 Euro sollte das Mobiltelefon kosten. Den Kaufbetrag überwies der Mann an die Verkäuferin. Die Frau hatte ihm zuvor ein Bild ihres Personalausweises geschickt. Ob das Dokument echt ist und ob es sich dabei tatsächlich um die Verkäuferin handelt ist Gegenstand der Ermittlungen. Vier Wochen lang wartete der 22-Jährige auf das Smartphone. Erst als der Mann die vermeintliche Sendungsnummer überprüfte, schöpfte er Verdacht. Das Paket mit dem Smartphone wurde offensichtlich nie verschickt. Am Sonntag erstattete der 22-Jährige eine Anzeige bei der Polizei. Jetzt ermitteln die Beamten wegen des Verdachts des Betrugs, und warnen: Vorsicht bei unschlagbar günstigen Angeboten! Ist das Angebot zu günstig, um wahr zu sein: Finger weg!
Vergleichen Sie, was ein Schnäppchen kosten darf. Prüfen Sie Verkäuferbewertungen oder suchen Sie im Internet nach Erfahrungsberichten anderer Käufer.
Nutzen Sie beim Erwerb teurer Artikel einen Treuhandservice. Dieser Service garantiert, dass der Verkäufer erst dann sein Geld erhält, wenn die Ware auch tatsächlich angekommen und einwandfrei ist. Unbekannte Treuhänder, die vom Verkäufer vorgeschlagen werden, sollten Sie auf jeden Fall meiden.
Eine sichere Methode ist die Zahlung via Nachnahme. Erst wenn Sie das Paket mit der Ware erhalten, bezahlen Sie den Kaufbetrag gegen eine Gebühr direkt beim Paketboten. Der Verkäufer erhält sein Geld und die Gewissheit, dass die Ware auch ordentlich bezahlt wurde, so gehen beide - Käufer und Verkäufer - auf Nummer Sicher. |erf
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