POL-PPWP: Betrüger ruft vier Mal an
Mackenbach (Landkreis Kaiserslautern) (ots)
Falsche Microsoft-Mitarbeiter haben am Mittwoch bei einem 68-Jährigen angerufen. Innerhalb von zwei Stunden erhielt der Senior am Vormittag vier Anrufe. Jedes Mal sei eine andere Person am Telefon gewesen und habe sich als Computerexperte ausgegeben. In gebrochenem Englisch versuchten die Betrüger dem 68-Jährigen vorzugaukeln, dass sein Computer mit einem Virus infiziert sei.
Ziel der Täter ist es, das Opfer dazu zu bewegen, eine "Fernwartungssoftware" auf seinem Rechner zu installieren. Während der angeblichen Überprüfung erhalten die Betrüger Zugang zum Computer. Sie stehlen persönliche Daten und spionieren Passwörter, beispielsweise fürs Online-Banking, aus. Meist wird eine Gebühr für ihre vermeintliche Service-Leistung oder für das Erneuern einer angeblich abgelaufenen Lizenz verlangt. Dazu erfragen die Täter beispielsweise die Kreditkartendaten ihres Opfers. Weigern sich Opfer, drohen die Täter mit dem Sperren des Computers und dem Verlust der Daten.
Der 68-Jährige kannte die Betrugsmasche. Er ließ sich nicht auf die Forderungen ein, sondern legte einfach auf.
Seriöse Unternehmen wie Microsoft werden nicht unaufgefordert Kontakt zu ihren Kunden aufnehmen. Sollte sich also ein angeblicher Service-Mitarbeiter telefonisch bei Ihnen melden, legen auch Sie einfach auf. Geben Sie niemals private Daten, wie zum Beispiel Kreditkartennummern, Bankverbindung oder Zugangsdaten zu Kundenkonten heraus. Gewähren Sie Unbekannten keinen Zugriff auf Ihren Computer.
Sollten Sie Opfer von solchen Betrügern geworden sein, trennen Sie Ihren Computer sofort vom Internet und fahren Sie den Rechner herunter. Ändern Sie über einen anderen, nicht infizierten Computer unverzüglich betroffene Passwörter. Lassen Sie Ihren PC von einem seriösen Fachmann überprüfen und das "Fernwartungsprogramm" beziehungsweise die Schadsoftware löschen. Sollten Zugangsdaten in den Besitz von Kriminellen gelangt sein, nehmen Sie Kontakt zu den betroffenen Unternehmen und Zahlungsdiensten auf. Ihre Bank kann Sie beraten, ob bereits getätigte Zahlungen zurückgeholt werden können. Erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der Polizei. |erf
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