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POL-PPWP: Alkohol und Drogen am Steuer

Kaiserslautern (ots)

Die Polizei hat am Donnerstag mehrere betrunkene und berauschte Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Die neun Verkehrsteilnehmer waren mit Pkw (3), Fahrrad (1) oder E-Scooter (5) unterwegs. Vier Personen standen unter Drogeneinfluss. Fünf waren alkoholisiert. Hier reichte der Pegel von 0,8 Promille bis 1, 46 Promille.

Alkohol und Drogen am Steuer sind kein Kavaliersdelikt. Obwohl die meisten Fahrzeugführer die gefährlichen Auswirkungen von Alkohol und Drogen kennen, setzen sie sich dennoch an Steuer oder Lenker und gefährden so sich selbst und andere!

Zwischen 0,5 und 0,8 Promille nimmt bereits die Raumeinschätzung ab. Außerdem passen sich die Augen schlechter an wechselnde Lichtverhältnisse an. Die Sehfähigkeit nimmt um rund 25 Prozent ab, die Konzentrationsfähigkeit geht deutlich zurück. Bei 0,8 Promille verlängert sich die Reaktionszeit um bis zu 50 Prozent. Im Bereich zwischen 0,8 und 1,2 Promille beginnt ein Zustand der Euphorie und Enthemmung mit Überschätzung der eigenen Fähigkeiten. Das Blickfeld verengt sich, es tritt der sogenannte "Tunnel-Effekt" ein.Bei über 1,2 Promille verringert sich das Raumsehvermögen drastisch. Es herrscht eine maßlose Selbstüberschätzung. Euphorie und Enthemmung werden immer ausgeprägter, wohingegen die Reaktionsabläufe sich stark verzögern. Schwere Gleichgewichts- und Koordinationsstörungen treten auf.

Ebenfalls verändert sich die Reaktion beim Konsum von Drogen. So ist zum Beispiel das Gehirn nicht mehr in der Lage, relevante Informationen von irrelevanten zu trennen, die Konzentration ist nicht mehr gegeben. Es können Bewegungen verlangsamt sein, die Reaktionszeit wird länger. Oder die Drogen führen zu einer stark erhöhten Risikobereitschaft. Ebenfalls können Störungen im Denkablauf und in der Wahrnehmung von Raum und Zeit auftreten, das heißt Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt.

Betrunken oder berauscht zu fahren kann sehr schnell teuer werden und zudem zu einem Fahrverbot führen. Bereits bei geringen Mengen und Auffälligkeiten im Verhalten zeigt begeht eine Straftat und kommt nicht mehr mit einem Bußgeld davon. Aufgepasst! Auch E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und die Fahrer fallen somit bei Alkohol und Drogen unter die gleichen Regelungen wie Pkw-Fahrer! |elz

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westpfalz

Telefon: 0631 369-1080 oder -0
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz

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