POL-PPWP: Mit dem Handy auf dem E-Scooter
Kaiserslautern (ots)
Ein E-Scooter-Fahrer hat am Montagnachmittag in der Mannheimer Straße die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich gezogen. Der Grund: Der Mann war während der Fahrt sichtlich abgelenkt. Nicht nur, dass er beim Fahren sein Mobiltelefon nutzte, er trug auch Kopfhörer, so dass nicht mit Sicherheit gesagt werden konnte, ob er mögliche Gefahren im Straßenverkehr überhaupt akustisch wahrnahm.
Die Streife stoppte den Mann, erläuterte ihm sein Fehlverhalten (Handy) und versuchte, ihn für die Gefahren (Kopfhörer) zu sensibilisieren. Der 34-Jährige zeigte sich einsichtig und verstaute sowohl Handy als auch Kopfhörer in seinem Rucksack, bevor er weiterfuhr. Wegen der Handy-Nutzung erhält der Mann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
Am Abend hatten es Polizeibeamte im Stadtgebiet leider wieder mit Fahrern zu tun, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahmen.
Gegen 21 Uhr wurde in der Kantstraße ein 24-Jähriger erwischt, der einen E-Scooter benutzte, obwohl er Drogen intus hatte. Doch nicht nur das: Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurde auch noch ein sogenannter Grinder mit Marihuana gefunden. Der junge Mann muss sich also nicht nur wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Gleiches blüht auch einem anderen E-Scooter-Fahrer, der kurz zuvor auf seinem Weg von der Barbarossastraße in Richtung Hegelstraße aufgefallen war. Auch er wurde einer Kontrolle unterzogen, wobei drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden konnten. Ein Urintest bestätigte den Verdacht. Noch bevor der 22-Jährige zwecks Blutprobe zur Dienststelle gebracht wurde, entdeckten die Beamten neben ihm auf dem Boden eine in Folie eingewickelte Substanz. Das Päckchen war dem jungen Mann aus der Hosentasche gefallen. Es dürfte sich um Marihuana handeln.
Mit gleich drei jungen Männern auf E-Scootern hatte es eine Streife gegen 23 Uhr in der Fruchthallstraße zu tun. Für zwei von ihnen hat die Kontrolle ein rechtliches Nachspiel: Einer der 21-Jährigen räumte ein, an diesem Abend Alkohol getrunken und vor etwa zwei Wochen Drogen konsumiert zu haben. Nachdem erste Tests diese Aussagen bestätigten, musste der junge Mann mit zur Dienststelle kommen und sich eine Blutprobe entnehmen lassen.
Und auch bei einem weiteren 21-Jährigen wurde deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein Schnelltest vor Ort zeigte einen Pegel von 0,99 Promille an. Der Mann musste ebenfalls für weitere Tests mitkommen. Sein Führerschein wurde vorsorglich sichergestellt. |cri
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