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POL-PPWP: Vom Diebstahl bis zum Drogendelikt

Kaiserslautern (ots)

Es ist immer wieder spannend, wie sich die Ermittlungen zu (scheinbaren) "Alltagsdelikten" entwickeln. Ein aktuelles Beispiel: Was im September mit der Meldung zu einem Kennzeichendiebstahl begann, mündete nun in einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Abgeschlossen ist der Fall aber noch lange nicht.

Der Reihe nach: Am 7. September ging bei der Polizeiinspektion 2 die Meldung ein, dass an einem geparkten Bus in der Carl-Billand-Straße übers Wochenende beide Kennzeichenschilder abmontiert und gestohlen wurden. Hinweise auf mögliche Täter gab es nicht.

Rund vier Wochen später meldete sich die Zentrale Bußgeldstelle, weil bei der Bearbeitung von Geschwindigkeitsverstößen gleich zwei "Blitzer-Fotos" mit eben diesen gestohlenen Kennzeichen aufgefallen waren. In beiden Fällen waren die Schilder an einem dunklen Audi montiert, und in beiden Fällen saß derselbe Mann am Steuer.

Bei den weiteren Ermittlungen konnte die Person auf den Fotos identifiziert werden. Es handelte sich um einen amtsbekannten Mann, der schon mehrfach wegen Eigentums- und Drogendelikten aufgefallen ist. Und: Es stellte sich heraus, dass der 48-Jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Gegen ihn wurde daraufhin ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung eingeleitet. Wem das Auto gehörte, das auf den Bildern zu sehen war, blieb unklar.

Ein Dursuchungsbeschluss wurde erwirkt und am 16. Dezember vollstreckt. Die gestohlenen Kennzeichen konnten zwar nicht bei dem Mann gefunden werden, dafür aber eine kleine Menge einer weißen, pulverigen Substanz - vermutlich handelt es sich um Amphetamin.

Der 48-Jährige machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich weder zu den gestohlenen Kennzeichen, noch zum Drogenfund und auch nicht zu dem benutzten Fahrzeug. Für einen aktuellen Haftbefehl, nach dem er entweder eine Geldstrafe zu bezahlen oder ersatzweise eine Freiheitsstrafe abzusitzen hat, wurde dem Mann nach Rücksprache mit der Justiz ein Aufschub von einem Monat gewährt.

Fortsetzung folgt; die weiteren Ermittlungen dauern an... |cri

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