POL-PPWP: Eine Anzeige kommt selten allein...
Kaiserslautern (ots)
Während einer Streife in der Innenstadt sind Polizeibeamte am Donnerstagnachmittag auf einen E-Scooter-Fahrer aufmerksam geworden. Der Grund: Der junge Mann fuhr mit seinem Elektroroller über den Stiftsplatz in Richtung Rummelstraße - dabei war erkennbar, dass an dem Gefährt kein Versicherungskennzeichen montiert war.
Die Polizisten stoppten daraufhin den Fahrer und unterzogen ihn einer Kontrolle. Der 27-Jährige gab an, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass man für einen E-Scooter eine Versicherung braucht. Das allein genügte jedoch nicht, um eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu umgehen.
Doch damit nicht genug: Bei der Kontrolle des Rollerfahrers stellten die Polizeibeamten drogentypische Auffälligkeiten fest. Darauf angesprochen, gab der junge Mann zu, regelmäßig an Wochenenden Cannabis zu konsumieren. Er musste deshalb mit zur Dienststelle kommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Eine Anzeige wegen Fahrens unter Drogeneinfluss ist ihm sicher. Ob auch noch eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzukommt, hängt vom Blutergebnis ab.
Ganz ähnlich ging es bereits eine Stunde vorher einem 26-jährigen E-Scooter-Fahrer, den eine Polizeistreife in der Ländelstraße kontrollierte. Auch er war mit einem Roller ohne Versicherungskennzeichen unterwegs, und auch bei ihm wurde während der Kontrolle drogentypisches Verhalten festgestellt. Ein freiwilliger Test reagierte positiv und bestätigte somit den Verdacht. Deshalb musste auch der 26-Jährige eine Blutprobe abgeben und durfte nicht weiter mit dem Roller fahren.
Ein weiterer E-Scooter-Fahrer musste am Abend aus dem Verkehr gezogen werden. Als Polizisten den 28-Jährigen kurz vor halb 9 "Am Altenhof" kontrollierten, räumte der Mann ein, vor wenigen Tagen Cannabis konsumiert zu haben. Ein Schnelltest bestätigte seine Aussage. Er musste zwecks Blutprobe mit zur Dienststelle kommen. Der Roller blieb vor Ort stehen.
Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhielt am Abend auch ein junger Mann, der in der Friedenstraße in eine Polizeikontrolle geriet. Bei der Durchsuchung seiner Sachen wurde ein Tütchen mit Amphetamin gefunden. Dieses wurde sichergestellt.
Eine ähnliche Szene wiederholte sich kurz nach 21 Uhr in der Bismarckstraße. Hier geriet ein 35-jähriger Mann während einer Verkehrskontrolle unter Verdacht, dass er unter Drogen steht. Bei der Durchsuchung seines Rucksacks kam dann auch tatsächlich ein Klumpen Haschisch zum Vorschein. Auch dieser wurde sichergestellt.
Insgesamt wurden vom Nachmittag bis zum späten Abend zahlreiche Verkehrsteilnehmer unter dem Gesichtspunkt "Alkohol und Drogen" überprüft. Von 82 kontrollierten Fahrzeugführern standen in diesem Zeitraum sechs unter Drogeneinfluss (davon die drei erwähnten E-Scooter-Fahrer). Achtmal wurden Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Daneben wurden drei Autofahrer mit dem Handy am Ohr erwischt, ein weiterer beging an einer Ampel einen Rotlichtverstoß und ein Fahrer wurde als "Gurtmuffel" überführt. Darüber hinaus mussten die Einsatzkräfte elf Mängelberichte wegen Defekten an der Fahrzeugbeleuchtung ausstellen. Außerdem konnten drei Fahrer ihren Führerschein nicht vorweisen, und zwei hatten keine Fahrzeugpapiere bei sich. |cri
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