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POL-PPWP: Drei Fahrer aus dem Verkehr gezogen

Kaiserslautern (ots)

Einen "berauschten" E-Scooter-Fahrer hat die Polizei am Samstagmittag im Pfeifertälchen erwischt. Bei der Polizeikontrolle handelte sich der junge Mann aber noch mehr Ärger ein, weil er absichtlich falsche Personalien angab.

Eine Streife hatte den Elektroroller kurz vor halb 1 gestoppt, um den Fahrer einer Kontrolle zu unterziehen. Ausweispapiere hatte er keine bei sich, nannte den Beamten jedoch ohne zu zögern Vor- und Nachnamen sowie sein (angebliches) Geburtsdatum.

Bei der Überprüfung der Personalien konnten die Angaben aber nicht bestätigt werden. Darauf angesprochen, gab der junge Mann zu, einen falschen Vornamen und auch ein falsches Geburtsdatum genannt zu haben.

Weil der 25-Jährige auch drogentypisches Verhalten an den Tag legte, freiwillige Tests vor Ort aber ablehnte, musste er mit zur Dienststelle kommen und sich eine Blutprobe entnehmen lassen. Hier konnte der Mann anhand bereits vorliegender erkennungsdienstlicher Bilder zweifelsfrei identifiziert werden.

Er muss nun wegen Fahrens unter Drogeneinfluss sowie falscher Namensangabe mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Ob auch noch eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzukommt, hängt vom Ergebnis der Blutuntersuchung ab.

Definitiv eine Strafanzeige kommt auf einen 32-jährigen Mann zu, der am Sonntagabend in der Pariser Straße in eine Verkehrskontrolle geriet. Er legte den Beamten gleich zwei Führerscheine vor - seinen eigenen sowie den seines Bruders. Weil sich bei der Überprüfung Zweifel an der Echtheit des "Dokuments" ergaben und der Mann auch schon mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen ist, war die Fahrt für den Mann allerdings beendet. Er musste beide Führerscheine für weitere Überprüfungen sowie die Fahrzeugpapiere und die Zündschlüssel vorläufig abgeben. Die weiteren Ermittlungen laufen.

Eine Strafanzeige kassierte einige Stunden später auch noch ein E-Scooter-Fahrer, der in der Nacht zu Montag im Burggraben gestoppt wurde. Eine Streife war kurz vor 2 Uhr auf den Rollerfahrer aufmerksam geworden und wollte ihn kontrollieren. Dabei fiel den Beamten die Alkoholfahne des Mannes auf. Laut Atemtest hatte er einen Pegel von 1,4 Promille.

Dem 50-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt. Er musste den Roller stehen lassen und zwecks Blutprobe mit zur Dienststelle kommen. Gegen ihn wird nun wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. |cri

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