POL-PPWP: Polizei nimmt alkoholisierte Fahrer ins Visier
Westpfalz (ots)
Unfälle, bei denen Alkohol oder Drogen eine Rolle spielen, haben in der Westpfalz zugenommen. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres verzeichnete das Polizeipräsidium insbesondere bei den Alkoholunfällen einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (wir berichteten: https://s.rlp.de/JTxi8).
Die Polizei hat nun gezielt Kontrollen in Sachen Alkohol und Drogen durchgeführt. In der Woche vom 22. bis 28. August 2022 nahmen Einsatzkräfte von Zweibrücken bis Rockenhausen und von Lauterecken bis Dahn in der gesamten Westpfalz insgesamt 463 Fahrzeuge unter die Lupe. Die Polizistinnen und Polizisten stellten 19 Fahrer fest, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss standen. Auf 16 Betroffene kommt deshalb eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach Paragraph 24a Straßenverkehrsgesetz zu. Sie müssen mit Bußgeldern, Punkten und einem Fahrverbot rechnen. Ein Verkehrsteilnehmer wird sich in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen. In zwei der Fälle konnten die Beamten den Fahrtantritt rechtzeitig verhindern. Weil zwei Fahrer keinen Führerschein besitzen, kommt auf sie eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu.
Zudem erwischten die Ordnungshüter zahlreiche Fahrzeuginsassen, die nicht angeschnallt waren, Autofahrer, die während der Fahrt telefonierten oder erforderliche Dokumente nicht mitführten, Fahrer, die ihren Wagen unerlaubt technisch verändertet haben oder zu schnell unterwegs waren. Insgesamt 77 Bußgeldverfahren leitete die Polizei ein und in 53 weiteren Fällen wurde ein Verwarnungsgeld fällig.
Zur Vorlage des Führerscheins, anderer Dokumente oder zur Behebung technischer Mängel forderten die Einsatzkräfte 32 Fahrzeugführer auf. Sie müssen innerhalb einer bestimmten Frist die Dokumente nachreichen, beziehungsweise die Behebung der Mängel nachweisen.
Weil die Zahlen nur die berühmte "Spitze des Eisbergs" sein dürften, kündigt die Polizei an, die Kontrollen im Hinblick auf Alkohol und Drogen auch im Rahmen der üblichen Streifentätigkeit weiterhin verstärkt durchzuführen und die Entwicklung im Auge zu behalten. |erf
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