POL-PPWP: Verkehrsunfallflucht - Polizei berät auf Supermarktparkplätzen
Kaiserslautern (ots)
Am Mittwoch, 7. Juni 2023, plant die Polizeiinspektion Kaiserslautern 2 Bürgerinnen und Bürger auf Supermarktparkplätzen im Stadtgebiet bezüglich Unfallfluchten zu sensibilisieren.
Warum tut sie das? Die Zahlen der Verkehrsunfallstatistik 2022 der Polizeiinspektion Kaiserslautern 2 sprechen eine deutliche Sprache. Die Unfallfluchten haben erheblich zugenommen. Im Jahr 2021 wurden 652 Fluchten angezeigt - im Jahr 2022 waren es bereits 756. Leider zeigt auch das 1. Quartal 2023, dass der Aufwärtstrend anhält. Als Schwerpunkt werden insbesondere Parkplätze benannt. Gerade die Merkurstraße ist seit Jahren überproportional in der Unfallstatistik auffällig. "Dies liegt an den vielen Parkplätzen an den Geschäften" merkt die stellvertretende Inspektionsleiterin der Polizeiinspektion 2, Polizeihauptkommissarin Marika Vatter an.
Zur Sensibilisierung informiert die Polizei daher am 7. Juni 2023 unter anderem auf dem Globus-Parkplatz vor Ort die Bevölkerung. Neben der Ausgabe von Informationsflyern zum Thema "Unfallflucht" wird durch die Beamtinnen und Beamten vor Ort das persönliche Gespräch mit den Verkehrsteilnehmern gesucht. Was ist zu tun, wenn ein anderes Fahrzeug beschädigt wird und der andere Fahrer nicht vor Ort ist? Was ist, wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wurde?
Die Polizei rät - notieren Sie sich als Zeuge das Kennzeichen des verursachenden Fahrzeuges, um bei einer möglichen Flucht sicherzustellen, dass der Verantwortliche ermittelt werden kann und der Geschädigte seinen Schaden reguliert bekommt. Verursacher von Unfällen, die ein parkendes Fahrzeug angefahren haben, sollen den Unfall melden. Auch wenn ein Personalienaustausch vor Ort nicht möglich ist, ist die Meldung an die Polizei von Nöten. Das Anbringen eines Hinweiszettels an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus. Verlässt der Unfallverursacher anschließend den Unfallort, ohne vorherigen Kontakt mit dem Geschädigten oder der Polizei, besteht der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht.
Unfallflucht ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt! |kfa
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