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POL-PPWP: Mehrere Schockanrufe - Polizei warnt und gibt Verhaltenshinweise

Steinalben (Südwestpfalz) (ots)

"Ihre Tochter hat einen tödlichen Unfall verursacht und muss eine Kaution bezahlen", so oder so ähnlich versuchen die Betrüger an das Geld ihrer Opfer zu gelangen.

Am Mittwochmittag erhielten mehrere Einwohner solch einen verdächtigen Anruf. In keinem der Fälle kam es zu einem Schadenseintritt, da die Geschädigten den Betrugsversuch erkannten und sich beispielsweise über Messenger-Dienste rechtzeitig warnten. In einem Fall war es jedoch knapp, und eine Frau wäre um ein Haar auf die Lügner hereingefallen. Gerade noch rechtzeitig, konnte ihr Sohn sie davon abhalten, Geld von der Bank abzuheben, um es den Betrügern auszuhändigen.

Die Polizei klärt auf: Bei einem sogenannten "Schockanruf" geben sich Betrüger am Telefon als Verwandte (meist Tochter/Sohn oder Enkel) oder als ein mit einem Vorgang betrauter Polizeibeamter oder Rechtsanwalt aus und täuschen eine Notsituation vor. Sie wollen die Angerufenen dazu bringen, Geld oder Wertsachen, wie beispielsweise teuren Schmuck, an sie zu übergeben. Die Anrufer berichten etwa von einem Verkehrsunfall, in dessen Folge ein Familienmitglied sofort operiert werden müsse. Die Operation könne jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn sie vorher in bar bezahlt wird. In anderen Szenarien soll der Angehörige beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht oder eine Straftat begangen haben. Um eine Gefängnisstrafe zu vermeiden, soll umgehend eine Kaution gestellt werden.

Lassen Sie sich nicht auf solche Anrufe ein! Legen Sie auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.

Nutzen Sie nicht die Rückruftaste ihres Telefons, um die Identität des Anrufers zu prüfen. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Notrufnummer 110.

Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen!

Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!

Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig.

Weitere Informationen rund um die Schockanrufe finden Sie im Internet unter dem folgenden Short-Link: https://s.rlp.de/birsP |krä

Kontaktdaten für Presseanfragen:

Polizeipräsidium Westpfalz
Pressestelle

Telefon: 0631 369-1080 oder -0
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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