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POL-PPWP: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Kaiserslautern/Katzweiler (ots)

Mehrere E-Scooter-Fahrer sind am Mittwoch und in der Nacht zu Donnerstag bei Verkehrskontrollen negativ aufgefallen.

Am Mittwochvormittag unterzogen Polizeibeamte gegen 11.20 Uhr in der Kaiserslauterer Königstraße einen Rollerfahrer einer Kontrolle. Dabei stellten sie bei dem 26-Jährigen drogentypische Auffälligkeiten fest. Darauf angesprochen, gab der Mann an, aus medizinischen Gründen regelmäßig Cannabis zu konsumieren, zuletzt am Vorabend. Einen Beleg für seine Angaben in Form eines ärztlichen Attests konnte der 26-Jährige allerdings nicht vorweisen; außerdem verwickelte er sich in Widersprüche. Der Mann musste deshalb mit zur Dienststelle kommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sobald das Ergebnis der Blutuntersuchung vorliegt, wird auch die Fahrerlaubnisbehörde informiert.

Bereits am Morgen hatte eine Streife einen anderen E-Scooter-Fahrer am Guimaraes-Platz aus dem Verkehr gezogen. Der 20-Jährige war den Polizeibeamten aufgefallen, weil an seinem Roller alte Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2022 angebracht waren. Als die Polizisten ihn stoppten und überprüften, bemerkten sie die stark geröteten Augen des jungen Mannes. Mit weiteren Koordinationstests wurde seine Fahrtauglichkeit auf die Probe gestellt - dabei waren mehrere Auffälligkeiten zu erkennen, die auf eine aktuelle Beeinflussung des Mannes durch Betäubungsmittel schließen ließen. Ein Urintest bestätigte den Verdacht. Der 20-Jährige wurde deshalb über seine Rechte aufgeklärt und anschließend zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Danach musste er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Auf den Mann kommen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss sowie Fahrens ohne Versicherungsschutz rechtliche Konsequenzen zu.

Weil er mit einem nicht versicherten E-Scooter unterwegs war, muss auch ein Mann aus dem Landkreis mit einer Strafanzeige rechnen. Der 49-Jährige fiel in der Nacht zu Donnerstag einer Streife in Katzweiler auf. Von dem Beamten auf das fehlende Versicherungskennzeichen angesprochen, räumte der Mann ein, keine Versicherung zu haben - angeblich wusste er nicht, dass diese Pflicht ist. Vor den rechtlichen Folgen wird ihn diese Unwissenheit allerdings nicht schützen... |cri

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