POL-PDLD: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Maikammer (ots)
Am 13.01.2017, gegen 16:50 Uhr, wurde ein 49jähriger Rollerfahrer in der St. Martiner Straße in Maikammer einer Verkehrskontrolle unterzogen, da er sein Helmschloss nicht betätigt hatte. Dies wird so bewertet, als würde er ohne Helm fahren, da ohne Betätigen des Helmschlosses die Schutzwirkung des Helmes gleich null ist. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Roller ein Kleinkraftrad mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45km/h ist und der 49jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss sich nun wegen Verstoßes gegen § 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis - verantworten.
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