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POL-PDLD: Edenkoben - Kennen Sie die Regeln für Rettungsgassen?

POL-PDLD: Edenkoben - Kennen Sie die Regeln für Rettungsgassen?
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Edenkoben (ots)

Die Rettungsgasse kann Leben retten. Für einen Verkehrsteilnehmer, der reanimiert werden muss, geht bei einer blockierten Rettungsgasse wertvolle Zeit verloren. Viele Autofahrer kennen aber noch immer nicht die Regeln hierzu. Die Rettungsgasse muss bereits dann gebildet werden, wenn der Verkehr stockt und nicht erst dann, wenn Polizei und Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen. Auf mehrspurigen Straßen sind bei einem Stau alle Autofahrer verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen. Dabei ist die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen zu bilden. Bei Annäherung an einen Stau muss das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen. Der Standstreifen ist grundsätzlich freizuhalten. Wer bei Staubildung keine Rettungsgasse bildet, kann mit einem Bußgeld von 200 Euro belegt werden. Zusätzlich erhält er zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Kommt es gar zu einer Gefährdung, wird ein Bußgeld von 280.- Euro fällig. Neben zwei Punkten kommt dann noch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. "Wir wünschen uns, dass wir diese Sanktionierung niemals aussprechen müssen und sich alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln im Bereich unseres zuständigen Autobahnabschnitts der A65 und der B10 halten. Jeder Verkehrsteilnehmer könnte schließlich selbst auf schnelle Hilfe angewiesen sein."

RRückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Edenkoben
Michael Baron

Telefon: 06323 955 120
www.polizei.rlp.de/pd.landau

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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