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POL-PDNW: Nach Verkehrsunfall einen Haftbefehl vollstreckt

Ruchheim (ots)

Am Montag, den 11.05.2020 ereignete sich gegen 16:10 Uhr auf der Bundesautobahn 61 zwischen der Anschlussstelle Schifferstadt und dem Autobahnparkplatz Birkenschlag in Fahrtrichtung Speyer ein Verkehrsunfall. Kurz nachdem der 39 Jahre alte Kraftfahrzeugführer mit seinem Mercedes-Benz Vito die Anschlussstelle Schifferstadt passierte, verlor er aufgrund einer nicht angepassten Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit der dortigen Mittelschutzplane. In der Folge wurde er von dieser abgewiesen, zurück auf die Hauptfahrbahn und letztlich gegen die rechte Schutzplanke geschleudert. Hierdurch kam das Fahrzeug letztlich entgegengesetzt zur Fahrtrichtung zum Stillstand. Der Fahrer blieb unverletzt. Die Schadenshöhe wird durch die Polizei auf circa 10.000 Euro geschätzt. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme händigte der betroffene Fahrzeugführer ein lettisches Führerscheindokument aus. Bei der Überprüfung des ausgehändigten Dokumentes konnten durch die eingesetzten Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim verschiedene Fälschungsmerkmale ausgemacht werden, wonach der Verdacht bestand, dass es sich bei dem Dokument um eine Totalfälschung handelt und der Kraftfahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Da der Fahrer nach eigenen Angaben kein Personalausweisdokument mitführe wurde er zum Zwecke der Identitätsfeststellung durch die Beamten nach Ausweisdokumenten durchsucht. Hierbei wurde ein lettischer Reisepass aufgefunden, bei welchem es sich nach einer Überprüfung durch ein polizeiliches Dokumentenprüfsystem ebenfalls um eine Fälschung handelte. Da der verunfallte Fahrer bis zu diesem Zeitpunkt keine nachvollziehbaren Angaben zu seiner Identität machen konnte erfolgte die polizeiliche Ingewahrsamnahme. In den Morgenstunden des 12.05.2020 gab der 39-Jährige seine tatsächlichen Personalien bekannt. Nach einer Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehlt vorliegt. Er wurde bereits wegen eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechtskräftig verurteilt. Der Beschuldigte konnte den in Rede stehenden Betrag bezahlen und wurde schließlich aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Rückfragen bitte an:

Julian Schwan (Polizeikommissar)
Polizeiautobahnstation Ruchheim
Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

Telefon: 06237/933-0
E-Mail: pastruchheim@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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