All Releases
Follow
Subscribe to Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße

POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Wintergefahren - Tipps und Hinweise

Ruchheim (ots)

Der Winter, so optisch ansprechend er auch sein kann, birgt im Straßenverkehr zusätzliche Gefahren. Insbesondere auf Autobahnen und Bundesstraßen gilt es, in der kalten Jahreszeit besondere Sorgfalt walten zu lassen und vorbereitet zu sein. Falsches Fahrverhalten oder ein nicht angemessener Zustand eines Fahrzeugs können nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Der Winterbeginn löste in den vergangenen Wochen mehrere Einsätze bei der Polizeiautobahnstation Ruchheim aus. Eisplatten, die sich von den Dächern von Lkw lösten und auf andere Fahrzeuge fielen, waren ebenso Anlass wie Verkehrsunfälle, die sich aufgrund "falscher Reifen" ereigneten.

Gestern (26.01.2021) löste sich von einem Lkw auf der A61, Gemarkung Heßheim vom Dach eines Sattelaufliegers eine Eisplatte und fiel auf einen hinter ihm fahrenden Pkw. Bei zwei weiteren Lkw stellten die Polizisten ebenfalls Eisplatten fest, weshalb die Weiterfahrt verhindert werden musste. Am 10.01.2021, um 18.30 Uhr, war ein 27-jähriger mit seinem BMW auf der A650 unterwegs. Auf winterglatter Straße hatte er nur Sommerreifen auf seinen Wagen gezogen. Dadurch verlor der auf gerader Strecke die Kontrolle über sein Auto und knallte in die rechte Schutzplanke. Der Sachschaden betrug mehr als 6.000 EUR.

Wir wollen dies zum Anlass nehmen und Sie über Ihre Pflichten in der kalten Jahresszeit informieren. Natürlich gibt es dazu auch Tipps und Hinweise, wie Sie gut durch die Winterzeit kommen.   Winterpflichten und Konsequenzen  Eisplatten auf Fahrzeugen: Eisplatten sind vor Fahrtantritt von den Dächern zu entfernen. Verliert ein Fahrer während der Fahrt Eisplatten, riskiert er ein Bußgeld von 80 EUR und einen Punkt in Flensburg. Kommt es durch den Verlust von Eisplatten zum Unfall beträgt die Geldbuße 120 EUR und ein Punkt

 Winterreifenpflicht Die Fahrt mit Sommerreifen bei Winterverhältnissen wird mit einer Geldbuße von 60EUR und einem Punkt geahndet. Kommt es dabei zu einem Unfall beträgt die Geldbuße 120 EUR und ein Punkt. Daneben müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Versicherung die falsche Bereifung auch bei der Schadensregulierung negativ berücksichtigen wird.

 Schnee auf dem Autodach  Kennzeichen zugeschneit  Scheibe nicht freigekratzt Es gehört zu den Pflichten des Fahrzeugführers vor Fahrtantritt das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Gerade im Winter bedeutet dies, die Scheiben freizukratzen und den Schnee vom Fahrzeugdach und den Autokennzeichen zu entfernen. Wer dies nicht ausreichend macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr einer Sanktionierung von 5 EUR bis 25 EUR.

 Angepasste Geschwindigkeit § 3 Absatz 1 StVO regelt, dass derjenige, der ein Fahrzeug führt nur so schnell fahren darf, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Dabei ist die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Daraus leitet sich ab, dass Fahrzeugführer auf winterglatter oder verschneiter Fahrbahn ihre Geschwindigkeit anzupassen haben - also reduzieren müssen. Passiert ein Verkehrsunfall und war die Geschwindigkeit nicht ausreichend den Witterungsbedingungen angepasst, ist die Folge ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 145 EUR.

Unsere Tipps und Hinweise

   - Achten Sie auf eine korrekte Bereifung für die jeweilige 
     Jahreszeit

Statten Sie Ihr Auto mit Winterausrüstung aus:

   - Antibeschlagtuch
   - Eiskratzer
   - Handfeger
   - Schaufel
   - Scheibenfrostschutz
   - Wolldecke

Planen Sie morgens etwas mehr Zeit ein, um Ihr Fahrzeug verkehrssicher vorzubereiten.

Befreien Sie Ihr gesamtes Fahrzeug von Schnee und Eis; Kratzen Sie die ganze Scheibe frei, ein Guckloch genügt nicht.

Sorgen sie auch im Weiteren für klare Sicht: Sind Ihre Scheibenwischblätter noch ok, haben Sie genügend Frostschutz in der Scheibenwaschanlage?

Überprüfen Sie regelmäßig die Beleuchtung Ihres gesamten Fahrzeugs.

Passen Sie Ihr Fahrverhalten den Witterungsbedingungen an:

   - Fahren Sie möglichst mit niedriger Motordrehzahl und vermeiden 
     sie ein beschleunigen oder bremsen in Kurven.
   - Reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit
   - Kommt Ihr Fahrzeug ins Schleudern, bewahren Sie Ruhe, gehen Sie 
     vom Gas und lenken Sie gefühlvoll gegen. Vermeiden Sie 
     Panikbremsungen oder ruckartige Lenkbewegungen.
   - Halten Sie besonders großen Sicherheitsabstand zu 
     vorausfahrenden Fahrzeugen.
   - Seien Sie besonders aufmerksam für die Wintergefahren, wie 
     beispielsweise vereiste Fahrbahnen, vor allem in Bereich von 
     Brücken

Rückfragen bitte an:

Polizeiautobahnstation Ruchheim
Sandra Giertzsch
Telefon: 06237/933-2212
E-Mail: pastruchheim.presse@polizei.rlp.de

www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original content of: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße, transmitted by news aktuell

More press releases: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
More press releases: Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
  • 26.01.2021 – 15:33

    POL-PDNW: (Haßloch) Korrektur zu "Drogenpanne"

    Haßloch (ots) - Drogen- und Corona-Verstoß Weil sie mit ihrem Auto die Fahrbahn unter der Unterführung der L530 (Höhe Wertstoffhof) blockierten, kontrollierte eine Streife der Polizei Haßloch am Montagabend (25. Januar 2021, 17:30 Uhr) die Besatzung. Deutlicher Marihuanageruch im Fahrzeuginneren veranlasste die Beamten, etwas genauer hinzuschauen. Der 22-jährige Fahrer stand unter Einfluss von Betäubungsmitteln und ...

  • 26.01.2021 – 11:12

    POL-PDNW: (Bad Dürkheim) - Fahnenmast umgefahren und geflüchtet

    BAD DÜRKHEIM (ots) - Am 25.01.2021 gegen 22:15 Uhr wurde ein auf einer Verkehrsinsel befindlicher Fahnenmast beschädigt. Ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer befuhr mit seinem Mercedes die L 517 von Leistadt kommend in Richtung Weisenheim am Berg. Vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit und glatter Fahrbahn verlor er beim Abbiegen die Kontrolle ...

  • 26.01.2021 – 08:30

    POL-PDNW: Zeugenaufruf nach Straßenverkehrsgefährdung auf der B 271

    Ruppertsberg (ots) - Am 26.01.2021 gegen 07:15 Uhr kam es auf der B 271 in Fahrtrichtung Neustadt/W zwischen Ruppertsberg und der Anschlussstelle BAB 65 zu einer Straßenverkehrsgefährdung. Ein Pkw BMW überholte mit stark überhöhter Geschwindigkeit einen anderen Pkw trotz Gegenverkehr. Der überholte Pkw und der Gegenverkehr mussten ausweichen und bis zum ...