Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Verkehrskontrollen auf den Autobahnen - Bilanz
Ludwigshafen - Ruchheim (ots)
Am 06.10.2021 wurden im Dienstbezirk der Polizeiautobahnstation Ruchheim mobile Verkehrskontrollen durchgeführt. Hierbei wurden mehrere Verkehrsverstöße festgestellt.
Auf der B9 in Richtung Speyer, Höhe Anschlussstelle Maudach, kontrollierten die Polizisten einen Mercedes. Nach Aufforderung seinen Führerschein auszuhändigen, erklärte der 21-jährige Fahrer, dass er keine Fahrerlaubnis hat. Die weitere Überprüfung von Person und Fahrzeug ergab, dass das Auto nicht versichert ist und nicht im Straßenverkehr fahren darf. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Um 18.20 Uhr, kontrollierten die Beamten der Polizeiautobahnstation Ruchheim vor der Dienststelle einen Citroen. Der 45-jährige Fahrer konnte nur eine ausländische Fahrerlaubnis vorzeigen. Da er bereits seit 2019 in Deutschland wohnhaft ist, benötigt er den deutschen Führerschein. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.
Im Weiteren stellen die Beamten mehrere Tuning Verstöße fest. Ein 21-Jähriger hatte an seinem Opel Astra US Blinker angebracht. Bei der Kontrolle um 19.21 Uhr auf der A61 konnte er die dafür erforderliche Betriebserlaubnis bzw. den Nachweis einer Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle nicht vorlegen. Bei der Kontrolle eines Sattelschleppers am 07.10.2021, um 00.20 Uhr, auf der Tank- und Rastanlage Dannstadt wurden diverse Zusatzbeleuchtungen an der Fahrzeugfront festgestellt. Auch er hatte hierfür keine Genehmigungen. Gleiche Veränderungen stellten die Beamten bei einer weiteren Lkw-Kontrolle auf der Tank- und Rastanlage Dannstadt am 07.10.2021, um 00.30 Uhr, fest. Desweiteren hatte der 21-jährige Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten. Am 07.10.2021, um 04.37 Uhr, wurde auf der A61 ein hochmotorisierter BMW festgestellt. An diesem Wagen waren diverse technische Veränderungen vorgenommen worden, wofür der Fahrer ebenfalls keine Genehmigung vorweisen konnte.
Die Vornahme solcher Veränderungen wird allgemein als "Tuning" bezeichnet. "Tuning" ist jede individuelle, technische Veränderung an Kraftfahrzeugen, die in erster Linie dem Zweck der optischen und akustischen Aufwertung, seltener auch der Leistungssteigerung dienen. Voraussetzung für den legalen Betrieb bzw. die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist das Vorliegen einer Genehmigung im Sinne der StVZO, zumeist in Form einer allgemeinen Betriebserlaubnis oder nach Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, ist von einer illegalen Veränderung auszugehen und eine Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit anzunehmen. Regelmäßig haben die Veränderungen das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.
Gegen alle Betroffenen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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Sandra Giertzsch
Telefon: 06237/933-2212
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