Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Großkontrolle auf der A 61 zum alljährlichen Karfriday
Neustadt/Weinstraße (ots)
Am Karfreitag, 18.04.2025 zwischen 06.00 Uhr und 14.00 Uhr kontrollierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Polizeidirektionen Landau, Ludwigshafen und Neustadt den Verkehr auf der A61, in Fahrtrichtung Norden. Hierzu wurde die Hauptfahrbahn der A61 in Fahrtrichtung Koblenz vollgesperrt und der Verkehr durch die Kontrollstelle über den Parkplatz "Auf den Hahnen" geleitet. Unterstützt wurden die Einsatzmaßnahmen durch Logistikkräfte des THW, welche die erforderliche Infrastruktur für die Kontrollstelle errichteten und die polizeilichen Kontrollmaßnahmen mit mobilen Hebebühnen unterstützten. Besonderes Augenmerk legten die Kontrollkräfte auf den Anreiseverkehr zum "Carfriday" Treffen auf dem Nürburgring. Traditionell ist der so genannte Carfriday deutschlandweit der Start für die Tuning Szene in die Saison. Er ist aber auch zum Sinnbild für Raser, Tuner und Poser geworden, die an diesem Tag mit ihren tiefergelegten und leistungsverstärkten Fahrzeugen versammelt über die Straßen röhren und ihre hochgetunten PS-Zahlen messen. Getunte Fahrzeuge sind häufig auch illegal technisch verändert, insbesondere durch Änderungen an Fahrwerks- und Karosserieteilen, lichttechnischen Einrichtungen, der Antriebstechnik und Abgasanlage. Die Vornahme solcher Veränderungen wird allgemein als "Tuning" bezeichnet. Voraussetzung für den legalen Betrieb bzw. die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum ist das Vorliegen einer Genehmigung im Sinne der StVZO, zumeist in Form einer allgemeinen Betriebserlaubnis oder nach Einzelabnahme durch eine technische Prüfstelle. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, ist von einer illegalen Veränderung auszugehen und eine Gefährdung der allgemeinen Verkehrssicherheit anzunehmen. Regelmäßig haben die Veränderungen das Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge. Bei den heutigen Kontrollen überprüften die Kräfte insgesamt 139 Fahrzeuge und 274 Personen. Dabei wurden vier Straftaten festgestellt, darunter zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie zwei Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. In 37 Fällen mussten gegen die Fahrzeugführer Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Ein Großteil der Verfahren betrifft Verstöße wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis. 5 Fahrzeugführern wurde vor Ort die Weiterfahrt untersagt, zwei Fahrzeuge wurde hoheitlich abgeschleppt. Durch eine im Rahmen der Einsatzmaßnahmen aufgestellte mobile Geschwindigkeitsmessanlage mussten innerhalb von acht Stunden 1100 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Fahrzeugführer eingeleitet werden. Dies unterstreicht die Notwendigkeit der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit.
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