POL-PDLU: Presseerklärung der Polizeiinspektion Speyer zu zwei Verkehrsunfällen am 04.04.2016:
Speyer (ots)
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, Fahrer nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis: Am Montag, den 04.04.2016, um 20.55 Uhr, kam ein 54- jähriger PKW- Fahrer, der die Wormser- Landstraße in Richtung Norden befuhr, nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand abgestellten PKW. Der Anstoß war so heftig, dass an dem geparkten PKW das linke Hinterrad herausgerissen wurde und die Vorderachse am Fahrzeug des Unfallverursachers brach. Im Verlauf der Unfallaufnahme wurde bei dem Unfallverursacher deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Der freiwillig durchgeführte Alkoholtest ergab einen Wert von 2,88 Promille. Der Beschuldigte, der lediglich seinen Firmensitz, aber keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ist nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ihm wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen. Von einer Vorführung beim Haftrichter wurde Abstand genommen, weil der Erlass eines Haftbefehls unverhältnismäßig gewesen wäre. Der Mann wurde nach Hinterlegung einer Sicherheit auf freien Fuß gesetzt.
Verkehrsgefährdung, zwei Verkehrsunfälle unter Alkohol verursacht, Widerstand geleistet: Am Montag, den 04.04.2016, um 20.30 Uhr kam bei es bei der McDonalds-Filiale in der Wormser- Landstraße zu Streitigkeiten zwischen dem Fahrer eines schwarzen Mercedes und einem Angestellten. Im Verlauf der Streitigkeiten fuhr der PKW-Fahrer auf den Angestellten zu, der einen Zusammenstoß mit dem PKW nur durch einen Sprung zur Seite vermeiden konnte. Um 20.46 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall bei dem der Fahrer des Mercedes mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit einen auf der linken Spur der B 9 in Richtung Germersheim fahrenden PKW, verbotenerweise rechts, kam nach links ab und stieß mit dem Überholten zusammen. Der Geschädigte nahm die Verfolgung des nun flüchtenden Mercedes auf, musste die Verfolgung aber abbrechen, da Rauch aus dem Motorraum seines Fahrzeugs quoll. Um 20.53 Uhr überholte das gleiche Fahrzeug auf der B 39, Fahrtrichtung Neustadt, wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit einen in gleicher Richtung fahrenden PKW und stieß beim Wiedereinscheren mit dem überholten Fahrzeug zusammen, das in den Straßengraben gedrückt wurde und dort liegenblieb. Das amtliche Kennzeichen des Unfallverursachers wurde der zuständigen Inspektion in Neustadt zwecks Überprüfung der Halteranschrift mitgeteilt. Dort konnte der mutmaßliche PKW-Fahrer angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Bei der Festnahme leistete der Mann Widerstand, der Einsatz von Pfefferspray war notwendig. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,17 Promille. Dem Beschuldigten wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein beschlagnahmt. Der entstandene Sachschaden wird auf 7.500 Euro geschätzt. Da der Beschuldigte einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde auf eine Vorführung beim Haftrichter verzichtet
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