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POL-PDLU: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Frankenthal und der Polizeiwache Maxdorf vom 20.01.2017 um 16:00 Uhr bis 22.01.2017 um 06:00 Uhr

Frankenthal - Birkenheide - Lambsheim - Fußgönheim (ots)

Frankenthal: Sachbeschädigung an KFZ

Im Zeitraum von Donnerstag, den 19.01.2017 gegen 17:30 Uhr bis zum Freitag, den 20.01.2017 gegen 14:00 Uhr wurde in der Deichstraße in Frankenthal-Mörsch der Lack eines abgestellten PKW's, durch bislang unbekannte Täter, mit einem spitzen Gegenstand auf einer Länge von 161 cm zerkratzt. Der Sachschaden wird auf ca. 2000 EUR geschätzt.

Frankenthal: Verkehrsunfall zwischen PKW und Fahrradfahrer

Am Samstag, den 21.01.2017 gegen 12:15 Uhr kam es in der Kanalstraße in 67227 Frankenthal zu einem Verkehrsunfall zwischen einem 31 jährigen PKW-Fahrer und einer 46 jährigen Radfahrerin. Der PKW-Fahrer öffnete nach dem Parken ohne auf den Fließverkehr zu achten die Fahrertür seines PKW's. Die Radfahrerin erschrak und versuchte auszuweichen. Hierbei stürzte sie zu Boden. Die Radfahrerin erlitt einen Schock, konnte allerdings nach Behandlung durch den Rettungsdienst ihren Weg fortsetzen. Sachschaden entstand nicht.

Die Polizei weist daraufhin, dass auch bei geringem Sachschaden der Fahrzeug-Halter oder die Polizei zum Zwecke des Personalienaustausch verständigt werden muss. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann auch schon im Rahmen des Strafverfahrens zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.

Frankenthal: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Am Samstag, den 21.01.2017 gegen 12:00 Uhr kam es auf dem Parkplatz eines Baumarktes in der Eisenbahnstraße in Frankenthal zu einem Verkehrsunfall. Der 55 jährige Unfallverursacher beschädigte beim Ausparken aus einer Parklücke den in der gegenüberliegenden Parkbucht abgestellten PKW. Nach Begutachtung seines eigenen Schaden stieg der Fahrer ein und verließ ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern die Unfallörtlichkeit. Durch einen Zeugen konnte das Kennzeichen abgelesen werden. Der Fahrer konnte an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Er zeigte sich einsichtig und gab an, den Schaden regulieren zu wollen. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Der Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 600 EUR.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.

Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal.

Frankenthal: Sachbeschädigung am Jakobsplatz

Am Samstag, den 21.01.2017 gegen 18:02 Uhr kam es am Jakobsplatz zu einer Sachbeschädigung. Zeugen beobachteten wie ein Jugendlicher die Schaufensterscheibe eines leerstehenden Objektes einschlug. Bei dem unbekannten Täter sollen sich weitere Jugendliche befunden haben. Danach flüchteten die Jugendlichen in Richtung Otto-Dill-Straße. Der Sachschaden wird auf ca. 1500 EUR geschätzt.

Frankenthal: Trunkenheit im Verkehr

Am 22.01.2017 gegen 05:00 Uhr fiel einer Streife der Polizeiinspektion Frankenthal ein PKW auf, welcher mit laufendem Motor an einer Lichtzeichenanlage stand. Trotz "Grünlicht" fuhr der PKW nicht weiter. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges wurde festgesellt, dass der Fahrer während der Fahrt eingeschlafen war. Bei der Kontrolle wurde deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,56 Promille. Der 28 jährige Fahrzeugführer wurde zwecks Blutentnahme mit zur Dienststelle genommen. Der Führerschein wurde sichergestellt. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr

Fußgönheim: Verkehrsunfall zwischen PKW und Fußgänger

Am Freitag, den 20.01.2017 gegen 19:10 Uhr kam es in der Bahnhofstraße in Fußgönheim zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einer 34 jährigen Fußgängerin. Der 70 jährige Fahrzeugführer befuhr mit seinem PKW die Bahnhofstraße in Fußgönheim aus Ortsmitte kommend und bog nach links in die Ellerstadter Straße ab. Hierbei übersah er die Fußgängerin, welche gerade die Straße überquerte. Hierbei zog sich die Fußgängerin leichte Verletzungen an Hand und Knie zu. Die Fußgängerin wurde durch den verständigten Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht, wo sie ambulant behandelt wurde. Gegen den Fahrer des PKW's wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Sachschaden am PKW entstand nicht.

Birkenheide: Sachbeschädigung durch Feuer

Am Samstag, den 21.01.2017 wurden, durch drei Kinder im Alter von 11 - 12 Jahren, Feuerwerkskörper abgebrannt. Die Kinder warfen die Feuerwerkskörper in eine blaue Mülltonne in der Schubertstraße in Birkenheide. Diese geriet hierdurch in Brand. Die Kinder flohen von der Örtlichkeit, konnten aber durch die Polizei in der Nähe kontrolliert werden. Sie wurden an die Erziehungsberechtigten überstellt. An der Mülltonne entstand nur geringer Sachschaden.

Lambsheim: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Am Freitag, den 21.01.20117 zwischen 14:00 Uhr und 17:40 Uhr wurde durch einen bislang unbekannten Verkehrsteilnehmer der linke Außenspiegel eines in der Marktstraße in Lambsheim abgestellten Ford Galaxy beschädigt. Vermutlich wurde der Außenspiegel beim Vorbeifahren an dem Fahrzeug beschädigt. Der Sachschaden wird auf 450 EUR geschätzt. Der Unfallverursacher entfernte sich von der Unfallörtlichkeit ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal

Wer sachdienliche Hinweise zu den genannten Fällen geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
Telefon: 06233 - 313 - 0
E-Mail: pifrankenthal@polizei.rlp.de


Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
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