POL-PDLU: Trunkenheit im Verkehr
Frankenthal (ots)
Am Sonntagmorgen gegen 02:00 Uhr konnte in der Albertstraße ein Fahrradfahrer kontrolliert werden, der erheblich unter Alkoholeinfluss sein Fahrzeug führte. Der 40-jährige Fahrradfahrer aus Frankenthal fuhr zuvor in Schlangenlinien, weshalb er einer Kontrolle unterzogen wurde. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Der Fahrradfahrer hatte eine Atemalkoholkonzentration von 2,4 Promille.
Gegen den 40-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen. In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerschein-pflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
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