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POL-PDLU: Maxdorf - Trunkenheitsfahrt

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Maxdorf (ots)

Am 22.07.2018, um 20:50 Uhr, wird der Polizei Frankenthal ein betrunkener Fahrradfahrer in der Hauptstraße in Maxdorf gemeldet, der gegen einen geparkten Pkw gefahren ist. Vor Ort stellt sich heraus, dass an dem Pkw kein Schaden entstanden ist, der 32-jährige Radfahrer jedoch mit 1,9 Promille erheblich alkoholisiert ist. Ihm wird eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet.

Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
Elisabett Romberger
Telefon: 06233/3130
E-Mail: pifrankenthal.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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