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POL-PDLU: Lambsheim - Auf dem Fahrrad mit 1,95 Promille unterwegs

POL-PDLU: Lambsheim - Auf dem Fahrrad mit 1,95 Promille unterwegs
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Lambsheim (ots)

Weil er mit seinem Fahrrad ohne Licht in der Maxdorfer Straße in Lambsheim unterwegs ist, wird ein 33-jähriger Lambsheimer um 04:00 Uhr am frühen Sonntagmorgen durch die Polizei kontrolliert. Dabei riechen die Beamten Alkohol und der Radfahrer räumt auch ein feiern gewesen zu sein. Ein Atemalkoholtest ergibt 1,95 Promille. Deshalb wird ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen.

In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar.

Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Frankenthal
Telefon: 06233-313-0
E-Mail: pifrankenthal@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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