POL-PDLU: Frankenthal - Alleinunfall eines alkoholisierten Radfahrers
Frankenthal (ots)
Am Sonntagabend, dem 13.09.2020, gegen 20:50 Uhr, befährt ein 60-jähriger Radfahrer die Heßheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt. In Höhe der Hausnummer 25 beabsichtigt der Radfahrer, von dem Radweg auf die Fahrbahn zu wechseln. Vermutlich aufgrund des hohen Bordsteins stürzt der 60-Jährige und verletzt sich in der Folge. Ein bei dem aus Bobenheim-Roxheim stammenden Mann durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 0,92 Promille. Aufgrund der Alkoholisierung wird ihm daher eine Blutprobe entnommen. Um die Fahrtüchtigkeit seiner Begleiter, ebenfalls Radfahrer, zu überprüfen, führen diese ebenfalls Atemalkoholtests durch. Bis auf eine 57-Jährige, bei welcher der Test einen Wert von 1,28 Promille ergibt, sind alle fahrtüchtig. Für diese ist die Weiterfahrt somit ebenfalls untersagt. Den fahrtüchtigen Begleitern werden die Fahrräder des Beschuldigten und der 57-Jährigen übergeben.
Bei dem 60-Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gemäß § 316 StGB eingeleitet und eine Blutprobe entnommen. In den letzten Tagen und Wochen fallen immer wieder Fahrradfahrer mit hohen Alkoholwerten auf, welche sich der Folgen nicht bewusst sind. Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine "relative Fahruntüchtigkeit" vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der "absoluten Fahruntüchtigkeit" ab 1,6 Promille, "relativ Fahruntüchtig" wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.
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