POL-PDLU: Speyer - Enkeltrickbetrüger scheitern mit Anruf bei 86-Jährigen (53/0902)
Speyer (ots)
09.02.2021, 09:00 Uhr
Enkeltrickbetrüger verwickelten eine 86-Jährige Frau aus Speyer am Montagmorgen in ein ca. 45-minütiges Telefonat. Dabei gab sich der männliche Anrufer mit weinender Stimme als vermeintlicher Enkel aus, der als Verursacher eines tödlichen Verkehrsunfalls in Heidelberg durch die dortige Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen werden solle. Die Haft könne jedoch durch Zahlung von 32.000EUR noch abgewandt werden. Danach wurde der Hörer vom vermeintlichen Enkel an weitere Personen weitergereicht, bei welchen es sich um den zuständigen Staatsanwalt, einen Kripo-Beamten und einen Polizisten handeln sollte. Die Geschädigte wurde dabei nach Geld und Schmuck im Haus befragt. Die etwaigen Vermögenswerte, zu welchen die Geschädigte keine Angaben machte, sollten dann vom Staatsanwalt zusammen mit dem Enkel bei der 86-Jährigen abgeholt werden. Weiterhin sollte die Angerufenen den Telefonhörer für die nächsten zwei Stunden neben das Telefon legen. Hieran hielt sich die 86-Jährige, die den Anruf zunächst ernst nahm, glücklicherweise nicht und verständigte ihre Tochter. Diese erstattete dann Anzeige bei der Polizei. Zu einer erneuten Kontaktaufnahme der Täter mit der 86-Jährigen kam es nicht. Ein Vermögensschaden ist nicht eingetreten.
Die Polizei gibt in diesem Zusammenhang nochmals folgende Hinweise: - Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen. Drücken Sie niemals die Wahlwiederholung, da die angezeigte Rufnummer manipuliert sein kann. - Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen von Ihnen fordert: Besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahestehende Personen. - Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selbst mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie den Anrufer grundsätzlich dazu auf, seinen Namen selbst zu nennen.
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