POL-PPRP: Springmesser mitgeführt
Ludwigshafen (ots)
In der Kerschensteinstraße wurde am Mittwoch (20.04.2016, 16.50 Uhr) ein 34-jähriger Fahrzeugführer kontrolliert. Bei der Durchsicht seiner mitgeführten Bauchtasche endeckten die Beamten ein Springmesser, bei dem die Klingenlänge mehr als 8,5 cm betrug. Da das Führen eines Springmessers mit einer Klingenlänge über 8,5 cm verboten ist, muss der Mann mit einer Strafanzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz rechnen.
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