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POL-PPRP: Wo der Spaß an Hexennacht aufhört Polizei warnt: Hexennacht kann teuer werden

POL-PPRP: Wo der Spaß an Hexennacht aufhört
Polizei warnt: Hexennacht kann teuer werden
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Ludwigshafen (ots)

Jahr für Jahr ziehen sie bewaffnet mit Rasierschaum, der Senftube und zig Rollen Klopapier durch die Nachbarschaft und sorgen für allerlei Unfug. Kleine und große "Hexen", die in der Nacht zum 1. Mai durch die Straßen ziehen.

Aber wo hört der Spaß eigentlich auf? Die Grenze zur Straftat wird dann überschritten, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder Gefahrenstellen verursacht werden. Werden beispielsweise Hauswände mit Eiern beworfen oder Autos zerkratzt, kommt strafrechtlich der Tatbestand der Sachbeschädigung in Betracht. Aber auch das Verkleben von Fahrzeugschlössern kann unter Umständen eine Sachbeschädigung sein, wenn die Funktionsfähigkeit eines Schlosses nur durch eine Reparatur wiederhergestellt werden kann.

Eine "gefährliche Unsitte" ist auch das Ausheben von Kanaldeckeln. Ebenso verboten ist das Platzieren von Gegenständen auf der Straße (z.B. Blumenkübel, Fahrradständer. etc.), wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Riskant und verboten sind außerdem jegliche Manipulationen an Fahrzeugen, die zu schlimmen Unfällen führen können.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch zivilrechtliche Regeressansprüche der Geschädigten. Diese können weit höher sein. Als Beispiel nennen wir hier gerne die vermeintlich harmlosen Eierwürfe an Hauswände hingewiesen. Dadurch entstehen chemische Verbindungen, die einen enormen Schaden anrichten können mit der Folge, dass ein ganzes Haus neu gestrichen werden muss.

Sofern Kinder und Jugendliche in der Hexennacht über die Stränge schlagen, tragen die Eltern grundsätzlich die Verantwortung (Aufsichtspflicht). Außerdem können Eltern unter Umständen für die Streiche ihrer Kinder belangt werden. Damit es soweit erst gar nicht erst kommt, sollten Eltern ihre Kinder gezielt über die möglichen Konsequenzen der fatalen Streiche aufklären. Wichtig ist es auch, sie zu ermutigen, bei üblen Scherzen nicht mitzumachen und sich klar zu distanzieren.

Schon mal nachgesehen, was ihre Kinder für die Hexennacht eingepackt haben?

Fazit: Nicht alles was Hexen Spaß macht, ist auch erlaubt. Die Polizei wird verstärkt Kontrollen durchführen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Sandra Giertzsch
Telefon: 0621-963-1032
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/zQt

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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