POL-PPRP: Schockanruf
Jockgrim (ots)
Gestern Vormittag wurde eine 79-jährige Frau Opfer eines sogenannten Schockanrufes. Ihr wurde mitgeteilt, ihre Tochter habe bei einem Unfall einen Mann verletzt. Die nun anstehende mehrjährige Gefängnisstrafe könne nur durch Zahlung einer Strafzahlung in Höhe von 15.000 Euro vermieden werden. Als die Frau entgegnete, nicht so viel Geld zu haben, begnügte sich der Anrufer mit einer deutlich geringeren Summe. Fünf Minuten später erschien der vermeintliche Bruder des Unfallopfers und holte das Geld bei der Frau ab. Bei den Schockanrufen handelt es sich um eine Abwandlung des sogenannten Enkeltricks. Die Polizei rät bei solchen Anrufen: Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.
Gehen Sie nicht auf die Forderungen ein, prägen Sie sich jedoch die Stimme und sprachlichen Besonderheiten des Anrufers ein.
Notieren Sie sich die Telefonnummer des Anrufers, wenn Sie in Ihrem Telefon angezeigt wird.
Wenn Sie zu einem Rückruf aufgefordert werden: Notieren Sie sich die Rufnummer. Sie beginnt meistens mit einer ausländischen Vorwahl
Rufen Sie nicht zurück!
Geben Sie kein Geld in fremde Hände!
Wenden Sie sich unverzüglich an Ihre nächste Polizeidienststelle: Notrufnummer 110.
Rückfragen bitte an:
Olaf Molzberger
Sachbearbeiter Einsatz
Polizeiinspektion Wörth
POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ
Hanns-Martin-Schleyer-Str. 2
76744 Wörth am Rhein
Telefon 07271 9221-22
Telefax 07271 9221-23
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