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POL-PPRP: Sicherung von Häusern und Wohnungen in den Außenbereichen

Ludwigshafen (ots)

Der Einbruchschutz von Häusern und Wohnungen beginnt schon einige Meter vor der Haustür. Wer bereits am Beginn seines Grundstücks entsprechende Sicherheitsvorkehrungen trifft, erhöht die Chance, Einbrecher von einer geplanten Tat abzuhalten.

Frei zugängliche Einfahrten, Höfe und Gärten wirken modern und einladend. Leider schätzen auch Einbrecher solche Gegebenheiten. Daher gilt, dass selbst ein kleiner Zaun und ein geschlossenes Hof- oder Gartentor immer noch ein Hindernis für den Einbrecher bedeutet, welches er übersteigen muss. Nachbarn oder Passanten werden dadurch schneller auf ungebetene Gäste aufmerksam. Hilfreich für den Einbrecher sind auch Hecken, Bäume oder Sichtschutzzäune, die ihn für den Nachbarn "unsichtbar" machen. Natürlich ist Privatsphäre wichtig, aber bereits ein gezielter Rückschnitt von Hecken und Bewuchs bringt Vorteile.

Bei Garagen muss unterschieden werden, ob die Garage direkt ans Haus angebaut ist und es eine direkte Verbindung ins Haus gibt, oder ob die Garage separat steht. Befindet sich die Garage am Haus, erreicht man die Wohnräume meist durch eine Feuerschutztür. Diese oft nicht besonders gesicherten Feuerschutztüren dürfen nicht nachträglich durch den Einbau von Zusatzschlössern verändert werden. Durch Veränderungen würde die Zulassung der Tür verloren gehen. Die einzige Alternative wäre der Einbau einer neuen Feuerschutztür die auf Einbruchhemmung geprüft ist und von einem zertifizierten Hersteller angeboten wird. Hier wäre mindestens die Widerstandklasse 3 gem. DIN EN 1627 gefordert. Oder man denkt über den Austausch eines neuen Garagentores nach, welches ebenfalls in der Widerstandklasse 2 geprüft sein sollte.

Einbrecher nutzen selbst die kleinste Öffnung um in ein Anwesen zu gelangen. Besonders die Sicherung von Kellerschächten wird oft vernachlässigt. Sogenannte Tellersicherungen die den Rost gegen ein Herausheben schützen, bieten einfachen und sicheren Schutz. Die Sicherungsketten müssen immer quer in die Wand des Kellers/Fundament verschraubt werden, nie in den Kunststoffwannen. Ist eine Verschraubung nicht möglich kann das Kellerfenster durch ein Gitter im Schacht gesichert werden.

Nach anfänglichen 10 Mio. Euro im Bundeshaushalt werden nun jährlich 50 Mio. für die Förderung von Einbruchschutz zur Verfügung gestellt. Förderwürdig sind alle baulichen Maßnahmen des Einbruchschutzes, wie die Nachrüstung nach den einschlägigen DIN Normen von Türen und Fenstern, der Neueinbau von Türen in einer geprüften einbruchhemmenden Widerstandklasse, sowie der Einbau von Einbruchmeldetechnik. Der Zuschuss muss mit einem vom "Fachhandwerk" ausgestellten Kostenvoranschlag bei der KfW Bank beantragt werden. Bei Bewilligung können 10 % max. jedoch 1500.- Euro ausbezahlt werden. Prüfen sollte man jedoch, ob die Handwerkerrechnung mit den dort ausgewiesenen Handwerkerleistungen nicht sinnvoller beim Finanzamt in der Steuererklärung Anwendung finden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Telefon: 0621-963-1033
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/zQt

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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