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POL-PPRP: Körperverletzungen, Brände, Verstoß gegen das Waffengesetz

Ludwigshafen (ots)

Körperverletzungen in der Silvesternacht:

In der Silvesternacht kam es im Stadtgebiet Ludwigshafen zu zwei Körperverlet-zungsdelikten. Zunächst gerieten gegen Mitternacht zwei Personen in der Garten-stadt in eine handfeste Auseinandersetzung um einen Autoschlüssel, als ein 42-jähriger Beschuldigter seinem betrunkenen Bekannten gewaltsam die Autoschlüssel abnahm um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern.

Am frühen Neujahrsmorgen kam es wenig später in einer Gaststätte in der Garten-stadt zu einer Auseinandersetzung in deren Verlauf sich eine männliche Person am Kopf verletzte.

Brände in der Silvesternacht:

Vermutlich aufgrund umherfliegender Feuerwerkskörper musste die Feuerwehr an Neujahr in den frühen Morgenstunden gleich doppelt ausrücken. Auf zwei Balkonen im 13. und 20. Obergeschoss eines Hochhauses in der Yorckstraße waren Rauchentwicklungen gemeldet worden. Nachdem sich die Feuerwehr Zugang zu den zurzeit unbewohnten Räumlichkeiten verschafft hatte, konnten die Brände gelöscht werden. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand lediglich geringer Sachschäden in Höhe von ca. 2000 EUR.

Des Weiteren wurde am Neujahrsmorgen eine Streife der Polizei durch einen Pas-santen auf einen brennenden Einkaufswagen am Rheinufer aufmerksam gemacht. Die Feuerwehr wurde informiert und konnte den Brand löschen. Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung durch Feuer wurde aufgenommen und die Ermittlungen eingeleitet.

Verstoß gegen das Waffengesetz

Am 31.12.2016 gegen 15 Uhr kam es an der Endhaltestelle in Ludwigshafen-Oggersheim zu einem gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr. Zwei Heran-wachsende schossen mit einer Pistole in Richtung einer fahrenden Straßenbahn und entfernten sich anschließend. Durch die eingesetzten Polizeibeamten konnten in unmittelbarer Tatortnähe zwei Personen festgestellt werden, auf welche die durch den Straßenbahnfahrer abgegebene Personenbeschreibung passte. Bei der Durchsuchung des mitgeführten Fahrzeugs der Beiden konnten eine Schusswaffe und ein Einhandmesser aufgefunden werden. Die beiden 18- und 19-jährigen aus Ludwigshafen kommenden Heranwachsenden stritten die Tat ab. Bei der Waffe handelte es sich um eine Schreckschusswaffe, welche ohne kleinen Waffenschein nicht geführt werden darf. Der 18-jährige Eigentümer muss nun mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Telefon: 0621-963-0
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.rheinpfalz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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